GEOlino Wissen Unsere Grundrechte für Kinder erklärt Zur Galerie Unsere Grundrechte für Kinder erklärt Artikel 12: Berufsfreiheit Jede oder jeder darf den eigenen Beruf und den Arbeitsplatz frei wählen und kann zu keiner Arbeit gezwungen werden. © Sebastian Schwamm für GEOlino Extra Zurück Weiter Kopiere den aktuellen Link Weitere Bilder dieser Galerie Mensch