GEOlino Wissen Unsere Grundrechte für Kinder erklärt Zur Galerie Unsere Grundrechte für Kinder erklärt Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung Jede oder jeder hat das Recht zu entscheiden, wer die eigene Wohnung betreten darf – es sei denn, es liegt ein Notfall oder eine richterliche Anordnung vor.. © Sebastian Schwamm für GEOlino Extra Zurück Weiter Kopiere den aktuellen Link Weitere Bilder dieser Galerie Mensch