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Frage 1 von 1
Für wen gilt in manchen Bundesländern die 20-40-Regel?
a) für Betreiber einer Imbissbude
b) für Halter von großen Hunden
c) für Eigentümer von Wohnungen
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Frage 1 von 1
Für wen gilt in manchen Bundesländern die 20-40-Regel?
a) für Betreiber einer Imbissbude ❌
b) für Halter von großen Hunden ✔️
c) für Eigentümer von Wohnungen ❌
Um ihre Kenntnisse über ihre besonders großen Hunde zu bescheinigen, müssen Hundehalter einen Sachkunde-Nachweis erbringen. In Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ist der Sachkundenachweis Voraussetzung für die sogenannten 20-40-Hunde. Das sind Hunde, die entweder mehr als 20 Kilogramm wiegen oder deren Rücken sich im Stand mehr als 40 Zentimeter über dem Boden befindet.