Frage der Woche Für wen gilt die 20-40-Regel?

Wisst ihr, was es mit der sogenannten 20-40-Regel auf sich hat und für wen diese Regel gilt?

Die Auflösung der Fragen finden Sie unten.

Frage 1 von 1
Für wen gilt in manchen Bundesländern die 20-40-Regel?

a) für Betreiber einer Imbissbude

b) für Halter von großen Hunden

c) für Eigentümer von Wohnungen

Achtung Auflösung!

Hier finde Sie die Antworten zur Überprüfung:

Frage 1 von 1
Für wen gilt in manchen Bundesländern die 20-40-Regel?

a) für Betreiber einer Imbissbude ❌

b) für Halter von großen Hunden ✔️

c) für Eigentümer von Wohnungen ❌

Um ihre Kenntnisse über ihre besonders großen Hunde zu bescheinigen, müssen Hundehalter einen Sachkunde-Nachweis erbringen. In Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ist der Sachkundenachweis Voraussetzung für die sogenannten 20-40-Hunde. Das sind Hunde, die entweder mehr als 20 Kilogramm wiegen oder deren Rücken sich im Stand mehr als 40 Zentimeter über dem Boden befindet.