
Recht auf Urlaub
In der DDR ist das Recht auf Urlaub – anders als in der Bundesrepublik – sogar in der Verfassung verbrieft. Doch in Wahrheit herrscht auch hier Mangel, denn die Plätze in den Ferienheimen von Betrieben reichen bei Weitem nicht aus. Für Reisen ins Ausland kommen nur die sozialistischen Bruderländer infrage. Ein Sächsischer Schlosser erfindet 1976 ein Zelt, das auf das Dach eines Trabants passt. Bei den Ostdeutschen – häufig begeisterte Camper – ist die Nachfrage enorm (Neubrandenburg 1987).
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