
Die Ärztin – Dorothea Erxleben
Von Kindheit an war Dorothea Erxleben von ihrem Vater, dem Arzt Christian Leporin, in die Heilkunde eingewiesen worden. Wie ihre Brüder hat er sie unterrichtet, zu den Kranken mitgenommen; wegen ihres außerordentlichen Geschicks lässt er sich sogar von ihr in seiner Praxis vertreten. Um aber approbierte Ärztin zu sein, muss Dorothea Erxleben studiert haben. Die Universitäten lassen jedoch Anfang des 18. Jahrhunderts Frauen zum Studium nicht zu. Erxleben wehrt sich zunächst mit der Schrift "Gründliche Untersuchung der Ursachen, die das weibliche Geschlecht vom Studiren abhalten" gegen die Vorurteile ihrer Zeit. Danach setzt sie beim preußischen König Friedrich dem Großen durch, das auf seine Anweisung die Universität sie zur Promotion zulässt. Die königliche Sondergenehmigung nimmt sie zunächst nicht in Anspruch, sie praktiziert lieber weiter. Ihre Heilerfolge erregen den Neid der Kollegen. Um den Anfeindungen zu begegnen, entschließt sich Dorothea Erxleben kurz nach der Geburt ihres vierten Kindes zur Promotion und legt 1754 mit großem Erfolg die Prüfung ab. Sie ist damit die erste promovierte Ärztin Deutschlands.
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