
Anteil der Wasserkörper in Fließgewässern in mindestens gutem Zustand oder mit mindestens gutem Potenzial
Nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WWRL) sollte bis 2015 ein „guter“ ökologischer und chemischer Zustand der Flüsse und Bäche erreicht werden. Weil das Ziel verfehlt wurde, gab es eine Fristverlängerung bis 2027. Grund für den schlechten Zustand sind oft zu hohe Belastungen durch Nährstoffe, Feinsedimenteinträge und Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft
© Umweltbundesamt 2018