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Interview Können Gerichte die Welt zum Klimaschutz zwingen?

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt hat mit anderen 2018 die deutsche Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht verklagt. Und bekam 2021 Recht. Eine Blaupause für wirksamen Klimaschutz?
Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, BUND-Landesvorsitzender Sachsen
Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Jurist, Philosoph und Soziologe, ist Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig sowie Professor an der Uni Rostock. Ekardt initiierte die 2021 erfolgreiche Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht und begleitete mehrere Folgeklagen, darunter die weltweit erste Biodiversitäts-Verfassungsklage. Zuletzt erschien von ihm das Buch "Postfossile Freiheit: Warum Demokratie, Umweltschutz, Wohlstand und Frieden nur gemeinsam gelingen"
© M. Popow / imago images

Herr Prof. Ekardt, Sie haben vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf einen besseren Klimaschutz geklagt, das Gericht gab Ihnen und Ihren Mitstreitenden 2021 in einem aufsehenerregenden Beschluss recht. Welche konkreten Erfolge für das Klima sehen Sie heute?

Das Ambitionsniveau ist angehoben worden. Die Klimaneutralität soll nicht erst zur Mitte des Jahrhunderts, sondern schon 2045 erreicht werden. Außerdem wurde das Zwischenziel für 2030 verschärft und konkrete Vorgaben für weitere Zwischenziele gemacht. Allerdings reicht auch das für die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze, die die verfassungs- und völkerrechtliche Vorgabe bildet, nicht aus. Darum haben ich und andere 2024 weitere Klimaverfassungsbeschwerden eingereicht.

Friedenspalast der Sitz des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, Niederlande
Der Friedenspalast im niederländischen Den Haag ist der Sitz des Internationalen Gerichtshofs (IGH)
© Christian Hütter / mauritius images

Das BVerfG-Urteil wurde damals als Sieg für den Klimaschutz gefeiert. Eine Verfassungsbeschwerde zur Einführung eines Tempolimits hat dasselbe Gericht dann aber nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Hat Sie das enttäuscht?