Herr Prof. Ekardt, Sie haben vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf einen besseren Klimaschutz geklagt, das Gericht gab Ihnen und Ihren Mitstreitenden 2021 in einem aufsehenerregenden Beschluss recht. Welche konkreten Erfolge für das Klima sehen Sie heute?
Das Ambitionsniveau ist angehoben worden. Die Klimaneutralität soll nicht erst zur Mitte des Jahrhunderts, sondern schon 2045 erreicht werden. Außerdem wurde das Zwischenziel für 2030 verschärft und konkrete Vorgaben für weitere Zwischenziele gemacht. Allerdings reicht auch das für die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze, die die verfassungs- und völkerrechtliche Vorgabe bildet, nicht aus. Darum haben ich und andere 2024 weitere Klimaverfassungsbeschwerden eingereicht.
Das BVerfG-Urteil wurde damals als Sieg für den Klimaschutz gefeiert. Eine Verfassungsbeschwerde zur Einführung eines Tempolimits hat dasselbe Gericht dann aber nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Hat Sie das enttäuscht?