
5. Wenn ein Täter bestraft wird, ist der Einbruch aufgeklärt.
Sollte man meinen. In der Wirklichkeit gilt eine Tat allerdings schon als aufgeklärt, wenn ein Verdächtiger ermittelt wurde. Egal, ob er es gewesen ist oder nicht, und ob noch ein Strafprozess folgt. Wenn die Polizei also den begründeten Verdacht hat, dass ein in flagranti erwischter Täter auch noch für 10 andere Einbrüche infrage kommt, gelten offiziell gleich 11 Einbrüche als aufgeklärt.
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