Gleichberechtigung in der Bundeswehr Dienst an der Waffe: Ein Recht, das Frauen sich erkämpfen mussten

  • von Rebecca Wegmann
Weibliche Sanitätsoffiziers-Anwärterinnen beim Manöver 1989
Seit 25 Jahren dürfen Frauen in der Bundeswehr auch Dienst an der Waffe leisten – weiterhin nur freiwillig. Das Recht, ein Teil der kämpfenden Truppe sein zu können, mussten Frauen sich vor Gericht erst erkämpfen
© Werek / picture alliance
Jahrzehntelang sind Frauen in der Bundeswehr vom Dienst an der Waffe ausgeschlossen. Erst nach einem Urteil des EuGH im Jahr 2000 ändert das. Seitdem steigt die Zahl der Soldatinnen 

Am 2. Januar 2001 treten Anja, Silke, Annette, Daniela, Melanie, Manuela und Christin an: Gemeinsam mit mehr als ein Dutzend weiterer junger Frauen im Alter zwischen 17 und 21 Jahren sind sie die neuen Rekrutinnen in der Arnulf-Kaserne im oberpfälzischen Roding. An ihrem ersten Tag in der Kaserne werden sie von einer Schneiderin in der Bekleidungskammer ausgemessen, um dort die passende Ausstattung zu bekommen. Danach lernen sie die Marschformation, erhalten einen Vortrag zum Dienst an der Waffe und nehmen schließlich selbst ein G3-Gewehr in die Hand.

Die Soldatinnen gehören damals zu den bundesweit 244 Frauen, die zum Dienst an der Waffe einrücken. Sie sind die ersten Frauen in der Geschichte der Bundeswehr, die Teil der kämpfenden Truppe werden. Zuvor konnten Frauen fast ein halbes Jahrhundert lang nur bestimmte Arbeiten innerhalb der deutschen Streitkräfte verrichten. Eine Klage einer jungen Frau aus Hannover ändert das. 

Eine Männerdomäne

Die Gründung der Bundeswehr geht auf das Jahr 1955 zurück. Im Mai jenen Jahres tritt die Bundesrepublik Deutschland der NATO bei; am 12. November vereidigt der damalige Verteidigungsminister Theodor Blank (CDU) die ersten 101 Freiwilligen. Dieser Tag gilt als Gründungstag der bundesdeutschen Streitkräfte. Im darauffolgenden Januar 1956 ziehen rund tausend junge Männer in die Kasernen an Standorten wie Andernach, Nörvenich und Wilhelmshaven. Schließlich wird die Wehrpflicht gesetzlich verankert und später sogar ins Grundgesetz eingeschrieben. Im Sommer 1956 tritt das Gesetz in Kraft: Vom vollendeten 18. Lebensjahr an werden alle Männer zum Dienst verpflichtet. Frauen dürfen lediglich als zivile Angestellte, etwa als Sekretärinnen, Köchinnen oder Putzfrauen in Bundeswehrverwaltungen arbeiten. Vom Dienst an der Waffe werden sie per Gesetz ausgeschlossen. 

Doch Anfang der 1970er-Jahre mangelt es der Bundeswehr an Sanitätern: Um diese Personallücke zu schließen, sollen erstmals auch Frauen für die Laufbahn der Sanitätsoffiziere zugelassen werden. Gesetze zur Wehrverfassung und Wehrrecht werden geändert – ein erster Schritt zur Aufnahme von Frauen in die deutschen Streitkräfte. Ab dem 1. Oktober 1975 können Ärztinnen, Zahnärztinnen, Tierärztinnen und Apothekerinnen als Sanitätsoffizierinnen bei der Bundeswehr tätig werden. Für die neuen Mitarbeiterinnen lässt die Bundeswehr extra Uniformen entwerfen. Der Modeschöpfer Heinz Oestergaard kreiert für die Frauen Röcke, Anzüge und andere Dienstkleidung, alles in Blau, nur die Kittel der Ärztinnen bleiben weiß.

Fünf von vorerst fünfzig weiblichen Sanitätsoffizieren - im Range eines Stabsarztes - der Bundeswehr wurden Anfang Oktober 1975 von Bundesverteidigungsminister Leber auf der Hardthöhe in Bonn vorgestellt (l-r): Sigrid Fuchs, Eva Neuland, Doris von Rottkay, Angela von Porthan und Eva Seiffert. Sie sind ihren männlichen Kollegen gleichgestellt, bekommen jedoch vorerst keine Kampfausrüstung. Ob sie an Manövern teilnehmen müssen ist noch nicht entschieden. Die weiblichen Sanitätsoffiziere sind nicht kaserniert. Sie tragen blaue Uniformen, die von dem Modeschöpfer Heinz Oestergaard entworfen wurden.
Fünf von vorerst fünfzig weiblichen Sanitätsoffizieren - im Range eines Stabsarztes - der Bundeswehr wurden Anfang Oktober 1975 von Bundesverteidigungsminister Leber auf der Hardthöhe in Bonn vorgestellt (l-r): Sigrid Fuchs, Eva Neuland, Doris von Rottkay, Angela von Porthan und Eva Seiffert. Sie sind ihren männlichen Kollegen gleichgestellt, bekommen jedoch vorerst keine Kampfausrüstung. Ob sie an Manövern teilnehmen müssen ist noch nicht entschieden. Die weiblichen Sanitätsoffiziere sind nicht kaserniert. Sie tragen blaue Uniformen, die von dem Modeschöpfer Heinz Oestergaard entworfen wurden.
© Alfred Hennig / picture alliance

Sigrid Fuchs, Eva Neuland, Doris von Rottkay, Angela von Porthan und Eva Seiffert gehören damals zu den ersten 50 Frauen, die der damalige Bundesverteidigungsminister Georg Leber im Sanitätsdienst der Bundeswehr begrüßt. Die Stabsärztinnen erhalten die Grundausbildung im Sanitätsdienst, bekommen aber keine Kampfausrüstung, dürfen nicht an Manövern teilnehmen und sind auch nicht kaserniert. 

Die erste Frau General

In den 1980er-Jahren gibt es bei der Bundeswehr rund 490.000 Soldaten, doch nur etwas mehr als 100 Soldatinnen. Ab 1991 können Frauen offiziell für die Bundeswehr musizieren und dirigieren, auch der Musikdienst wird für Mitarbeiterinnen geöffnet. 

Erst 1994 erhält eine Frau einen hohen Rang bei der Bundeswehr: Verena von Weymarn wird zum ersten weiblichen Generalarzt ernannt. Im April tritt sie ihren Dienst als "Frau General" an. Weymarn übernimmt als leitende Ärztin die Dienststelle der Luftwaffe in Lohmar. Zuletzt leitet sie das Bundeswehrkrankenhaus in Koblenz. 2004 geht sie in den Ruhestand.

In den 1990er-Jahren steigt die Zahl der Frauen bei der Bundeswehr kontinuierlich auf rund 2800 Soldatinnen an. Teil der kämpfenden Truppe sind die Frauen jedoch weiterhin nicht.

1996 beendet Tanja Kreil aus Hannover ihre Ausbildung zur Energieelektronikerin bei der Siemens AG. Die damals 23jährige Frau bewirbt sich bei der Bundeswehr auf eine Stelle als Waffenelektronikerin. Die Zuständigen lehnen Kreils Bewerbung mit der Begründung ab, es sei gesetzlich ausgeschlossen, dass Frauen Dienst mit der Waffe leisten. Sie verweisen auf Artikel 12a Absatz 4 Grundgesetz, der besagt: "Frauen können vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr zu zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten."

Eine unzulässige Diskriminierung

Diese Ungerechtigkeit akzeptiert die junge Frau nicht. Noch im selben Jahr klagt Kreil vor dem Verwaltungsgericht in Hannover. Ab 1998 verhandelt der Europäische Gerichtshof EuGH in Luxemburg den Fall. Pünktlich zum neuen Jahrtausend entscheidet der EuGH am 11. Januar 2000: Das Grundgesetz widerspreche der EU-Richtlinie zur beruflichen Gleichstellung von Mann und Frau. Damit erklärt der EuGH das jahrzehntelange Verbot für Frauen, in kämpfenden Einheiten der Bundeswehr dienen zu dürfen, für rechtswidrig. Die Entscheidung begründet das Gericht: Es sei eine unzulässige Diskriminierung, dass Frauen in der Bundeswehr der Dienst an der Waffe nicht erlaubt ist. 

Die Elektronikerin Tanja Kreil steht am 11.1.2000 vor den Fahnen der EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die junge Frau, die sich für einen Posten bei der Bundeswehr beworben und dann gegen den negativen Bescheid geklagt hatte, hat sich vor Gericht durchgesetzt: Laut EuGH-Urteil vom 11.1.2000 muss die Bundeswehr auch Frauen für Dienst mit der Waffe offen stehen. Somit verstößt der Artikel 12 a des Grundgesetzes, der Frauen grundsätzlich Dienst mit der Waffe verbietet, gegen die EU-Richtlinie zur Gleichstellung beim Zugang zur Beschäftigung. Kreil hatte sich 1996 beim Kreiswehrersatzamt Hannover für die Instandsetzung von Waffenelektronik beworben und wurde abgelehnt. Sie will weiterhin in die Bundeswehr eintreten.
Die Elektronikerin Tanja Kreil steht am 11.1.2000 vor den Fahnen der EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die junge Frau, die sich für einen Posten bei der Bundeswehr beworben und dann gegen den negativen Bescheid geklagt hatte, hat sich vor Gericht durchgesetzt: Laut EuGH-Urteil vom 11.1.2000 muss die Bundeswehr auch Frauen für Dienst mit der Waffe offen stehen. Somit verstößt der Artikel 12 a des Grundgesetzes, der Frauen grundsätzlich Dienst mit der Waffe verbietet, gegen die EU-Richtlinie zur Gleichstellung beim Zugang zur Beschäftigung. Kreil hatte sich 1996 beim Kreiswehrersatzamt Hannover für die Instandsetzung von Waffenelektronik beworben und wurde abgelehnt. Sie will weiterhin in die Bundeswehr eintreten.
© Werner Baum / picture alliance

Der Bundestag lässt den entsprechenden Satz im Artikel 12a im Grundgesetz ändern, seitdem lautet er: Frauen "dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden." Weitere Gesetze werden angepasst und alle Laufbahnen und Bereiche der Bundeswehr für Frauen geöffnet. Das Kreil-Urteil gilt als Meilenstein für die Gleichberechtigung in der deutschen Truppe. 

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Die "Ersten" treten an

Am 2. Januar 2001 ist es dann endlich so weit: 244 Frauen ziehen für eine Grundausbildung an der Waffe in die Kasernen ein. 151 Frauen starten beim Heer, 76 bei der Luftwaffe und 17 bei der Marine. In den folgenden Jahren steigt die Zahl der Soldatinnen in der Bundeswehr stetig an, denn ihnen stehen nun alle Karrieremöglichkeiten offen. 

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Tanja Kreil, die Frau, die das Recht auf den Dienst an der Waffe für alle Frauen erkämpft hat, macht davon am Ende keinen Gebrauch: Sie steht, als das Urteil ergeht, längst bei einem zivilen Arbeitgeber in Lohn und Brot. 

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