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Sommerurlaub 2021 Stornieren, buchen oder warten – was Reisende dazu wissen sollten

Karte zur Reiseplanung liegt auf dem Tisch
Ob Sommerurlaub 2021 möglich ist, fragen sich derzeit viele Reisehungrige
© sebra/Shutterstock
Viele Reisehungrige sind sich nicht sicher, ob sie sich jetzt um den Sommerurlaub kümmern sollten oder die gebuchte Reise besser absagen. Was Verbraucherinnen und Verbraucher bei dieser Entscheidung bedenken sollten

Nach einer Umfrage der Ferienwohnung-Suchmaschine "Hometogo" sind für 60 Prozent der Befragten Juli und August die favorisierten Reisemonate. Für diesen Sommer haben die Menschen 80 Prozent mehr Reiseziele in Deutschland gesucht. Viele Reisende sind in der Pandemie spontaner geworden: statt 108 liegen nur noch 74 Tage zwischen Buchung und Check-In.

Doch nachdem Hotels, Campingplätze und Ferienunterkünfte in der Bundesrepublik seit Monaten dicht sind und sich die Lage in potentiellen Urlaubsländern gefühlt täglich ändern kann, fragen sich viele Reisehungrige, ob sie sich langsam um den Sommerurlaub kümmern sollten, noch abwarten, oder ihre schon gebuchte Reise besser stornieren sollten. Was es für Pauschalurlauber und Individualreisende bei der Urlaubsplanung zu beachten gilt:

Was müssen Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Reise in Corona-Zeiten beachten?

Vor der Buchung sollten Reisehungrige unbedingt prüfen, ob das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das Urlaubsziel ausgesprochen hat und wie lange diese schon vorliegt, rät die Verbraucherzentrale NRW. Außerdem sollten sich Verbraucher auf den Seiten des Auswärtigen Amtes darüber informieren, ob es sich um ein Hochrisikogebiet handelt, ein Einreiseverbot für Menschen aus dem Zielland nach Deutschland besteht und welche Bestimmungen es für die Einreise nach Deutschland aus dem Urlaubsland gibt.

Die Verbraucherschützer raten, Screenshots von den Regelungen zu machen, die zum Zeitpunkt der Buchung galten. Wenn bei der Buchung schon eine Reisewarnung bestand, kann dies eine kostenfreie Stornierung schwierig machen. Für den Urlaub können Reisende sich über die Lage im Reiseland auch mit einer App des Auswärtigen Amtes informieren.

Was sollte vor der Buchung bedacht werden?

Bei vielen Punkten spielt die Art der Reise eine große Rolle: "Bei einer Pauschalreise bestehen im Streitfall weitergehende Rechte als bei einer Individualreise", informiert die Verbraucherzentrale NRW. Heißt: Wer Flug und Hotel zusammen bei einem Reiseveranstalter bucht, hat ein gesetzliches Recht auf eine (gegebenenfalls kostenfreie) Stornierung. Die Individualreise biete den Vorteil, dass sie flexibler gestaltet werden kann und günstiger sein kann.

Muss ich meine Reise absagen, wenn eine Reisewarnung besteht?

Bei einer Reisewarnung handelt es sich nicht um ein Verbot. Viele Veranstalter von Pauschalreisen würden es Verbraucherinnen und Verbrauchern freistellen, ob sie trotz Reisewarnung in den Urlaub fahren möchten.

Im Gegensatz zu einer individuell gebuchten Reise müsse bei einer Pauschalreise auch nicht mit Nachteilen gerechnet werden, wenn die Reise trotz Reisewarnung angetreten werde. "Der Veranstalter hat auch in diesem Fall weiterhin die "Pflicht zur mangelfreien Durchführung der Reise" gegenüber dem Kunden – wie es rechtlich so schön heißt", so Christoph Heinzmann, Tourismusexperte bei "HolidayCheck".

Kann ich meine Pauschalreise umbuchen oder stornieren, wenn ich doch nicht verreisen möchte?

"Es gibt generell keine Beschränkungen, wie oft eine Reise umgebucht werden darf. Und derzeit zeigen sich viele Reiseveranstalter sehr kulant, wenn es um ein erneutes Umbuchen geht", weiß Christoph Heinzmann. Bei Reisen in Risikogebiete und bei einer Reisewarnung seien kostenlose Umbuchungen meist kein Problem. Weil sich die Lage im Urlaubsland in den nächsten Monaten noch verändern könne, rät Heinzmann von übereilten Entscheidungen ab.

Reisende sollten die Lage im Urlaubsland im Auge behalten und am besten fünf- bis sechs Wochen vor der Reiseantritt den Veranstalter wegen einer Umbuchung oder Stornierung in Kenntnis setzen. Bei einer späteren Stornierung fallen unter Umständen Gebühren an. Umbuchungen seien in der Regel um ein Jahr möglich, so der Tourismusexperte.

Wann kann ich eine Pauschalreise wegen Covid-19 kostenfrei stornieren?

Reiserechtsanwalt Paul Degott erklärt: "Bei außerordentlichen Umständen können Pauschalurlauber von ihrer Reise zurücktreten und der Veranstalter muss bereits gezahltes Geld zurückzahlen – innerhalb von 14 Tagen nach Rücktrittserklärung." In der Pandemie zähle eine Reisewarnung als außerordentlicher Umstand.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) rät davon ab, eine Reise vorschnell zu stornieren. Gerichte würden auf einen Zeitraum von vier Wochen vor der Reise abstellen, damit absehbar ist, dass bei Reiseantritt ein außerordentlicher Umstand vorliege. Die reine Angst an Covid-19 zu erkranken, reiche als Grund nicht aus.

Die Reise muss wegen der Pandemielage im Urlaubsland vorzeitig abgebrochen werden, muss ich trotzdem den vollen Preis bezahlen?

"Muss eine Pauschalreise wegen der Pandemie abgebrochen werden, muss der Veranstalter eine Rückreise organisieren." Rechtlich gibt es zwei Punkte zu beachten: War der Aufenthalt durch Beschränkungen beeinträchtigt und wie viel eher müssen Reisende den Urlaub abbrechen?

"Ist es schon während des Aufenthalts zu Einschränkungen gekommen, die die versprochene Urlaubserholung nicht ermöglicht haben, kann für die betreffenden Tage über eine Reisepreisminderung diskutiert werden." Die Rechtsprechung sei, was die nicht verbrauchten Urlaubstage angeht, sehr klar. Wer einen 14-tägigen Urlaub gebucht habe, muss den Gesamtpreis der Reise durch die 14 Tage teilen, um auf den Tagesreisepreis zu kommen. Der Tagespreis wird mit der Anzahl der ausgefallenen Urlaubstage multipliziert – diese Summe muss der Reiseveranstalter erstatten. "Manche Reiseveranstalter versuchen die Flugreise rauszurechnen, das ist aber unzulässig", erklärt Degott.

Ich kann nicht zum geplanten Zeitpunkt abreisen, weil mein Flug wegen dem Coronavirus ausfällt. Wer trägt die Kosten?

"Der Reiseveranstalter ist dafür verantwortlich, Pauschalreisende bis zur Rückreise unterzubringen, dafür trägt er auch die Kosten, wenn die ursprüngliche Rückreise durch Covid-19 nicht stattfindet", so Degott.

Welche Rechte haben Indivudalreisende in der Corona-Krise?

Wenn ich Individualreisender bin, muss ich mir einen Hin- und Rückflug einkaufen, ein Hotel buchen vielleicht noch einen Mietwagen buchen – habe also vier Anbieter. "Viele Anbieter sitzen bei solchen Buchungen im Ausland – das kann es schwierig machen, Rechte durchzusetzen, weil dort das deutsche Recht nicht gilt", sagt Degott. Rechtlich haben Individualreisende weniger Ansprüche als Pauschalreisende.

Wollen Verbraucher ihre Individualreise aufgrund des Infektionsgeschehens im Urlaubsland stornieren, gelten laut EVZ grundsätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages. "Eine Reisewarnung führt bei individuell gebuchten Reiseleistungen grundsätzlich nicht dazu, sie kostenfrei stornieren zu können."

Was ist, wenn der Flug wegen Covid-19 ausfällt?

"Fällt ein Flug aus, wird die Airline vertragsbrüchig, weil sie die Reisenden nicht befördert. Sie muss also das Geld für die Tickets zurückzahlen." Doch bei einer Reisewarnung können Individualreisende den Flug nicht kostenfrei stornieren – so lange der Flug stattfindet, habe die Airline ihren Vertrag erfüllt.

Ich kann nicht zum geplanten Zeitpunkt abreisen, weil mein Flug wegen Corona ausfällt. Und muss länger bleiben. Wer trägt die Kosten?

"Die Fluggesellschaft ist per Vertrag und nach dem Fluggastrecht verpflichtet, wenn ein Flug ausfällt, auf eigene Kosten eine Ersatzbeförderung herzustellen. Wenn die Fluggesellschaft dies nicht tut, das hat es in letztem Jahr massenhaft gegeben, sind Reisende gezwungen, sich selbst zu kümmern." Die dadurch entstandenen Zusatzkosten für Hotel und den Rückflug können in einem solchen Fall hinterher bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden.

Muss ich Reisegutscheine akzeptieren?

Laut Reiserechtsanwalt Paul Degott müssen Reisende weder bei Flugtickets noch bei Pauschalreisen Reisegutscheine akzeptieren.

Können Airlines oder Hotels mir die Reise beziehungsweise die Übernachtung verweigern, wenn ich bis zum Sommerurlaub noch nicht geimpft bin?

Wenn es vorher als Voraussetzung formuliert war, ist dies möglich. Reisende müssen dann diese Voraussetzung erfüllen. "Schwieriger wird es, wenn ich den Flug gebucht habe und die Fluggesellschaft es nachträglich zur Bedingung machen will, dass nur Personen, die gegen Covid-19 geimpft sind, transportiert werden. Dabei handelt es sich um eine Vertragsänderung, die Reisende so nicht hinnehmen müssen", sagt der Reiserechtsanwalt.

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