Falschparken vermeiden Bußgeldgefahr: Deutsche Parkscheiben sind in Österreich ungültig

In Österreich ticken die Parkuhren anders: Wer hier Kurzzeitparken will, braucht eine österreichische Parkuhr mit Viertelstunden
Parkuhren ticken hier anders: Wer in Österreich Kurzzeitparken will, braucht eine österreichische Parkuhr mit Viertelstunden-Einteilung
© ÖAMTC/dpa-tmn
In unserem Nachbarland wird bei der Parkzeit anders gerundet – und auch die Parkscheibe sieht anders aus. Nutzt man wie gewohnt die blaue deutsche Scheibe, kann es teuer werden

Wer mit dem Auto in Österreich unterwegs ist und sich nicht des Falschparkens schuldig machen will, sollte sich besser eine österreichische Parkscheibe zulegen. Sonst kann es im Winterurlaub ein böses Erwachen in Form eines Bußgelds geben. Denn deutsche Parkscheiben gelten in unserem Nachbarland nicht, wie der ADAC informiert. 

Österreicher zählen in Viertelstunden

Der Hauptunterschied zwischen deutscher und österreichischer Parkscheibe: Während man die Uhrzeit in Deutschland nur auf die halbe Stunde genau einstellt, rundet man in Österreich auf die nächste Viertelstunde auf. In manchen Fällen macht das durchaus einen Unterschied: Ist es etwa zehn Minuten nach der vollen Stunde, stellt man die Zeit in Österreich auf Viertel nach, in Deutschland springt man um 20 Minuten auf halb vor. 

Das Zifferblatt ist in Österreich außerdem rund und muss einen Durchmesser von mindestens zehn Zentimeter haben. Eine weitere Vorgabe: ein einzelner dunkler Zeiger muss sich auf hellem Hintergrund gut abheben.  Auch elektronische Parkscheiben werden in Österreich laut ADAC nicht anerkannt. 

Falsche Parkscheibe: Bußgeld möglich

Wer also mit einer digitalen oder einer blauen deutschen Parkscheibe in Österreich parkt, muss mit einem Bußgeld wegen Falschparkens rechnen. Anders als in Deutschland haben die Österreicher keinen Bußgeldkatalog mit festen Sätzen. Wie viel man zahlen muss, legt die jeweils zuständige Behörde nach ihrem Ermessen fest.

Dabei gilt lediglich ein Strafrahmen. Der fängt bei Parkverstößen bei 21 Euro an und reicht theoretisch bis 726 Euro. In der Praxis wird dieser Rahmen zwar nicht ausgeschöpft, aber auch niedrigere Bußgelder können im Winterurlaub auf die Stimmung schlagen. Besser also, man hat als Autoreisender in Österreich die entsprechende Parkscheibe dabei. Die gibt es online schon für wenige Euro zum Kaufen.

Auch spezielle Vorgaben in Deutschland

Übrigens: In Deutschland sind tatsächlich nur die klassischen blauen Parkscheiben mit weißem Innenkreis im 24‑Stunden-Format zulässig, in einem Maß von 11 mal 15 Zentimeter. So sieht es die Straßenverkehrs-Ordnung vor. Andere Farben wie etwa rosa, pink oder grün, abweichende Größen, Motiv‑ und Werbeparkscheiben ohne korrekte Gestaltung sind rechtlich unzulässig.

Elektronische Parkscheiben sind nur erlaubt, wenn sie bauartgenehmigt sind und alle StVO‑Vorgaben (24-Stunden-Anzeige, automatische Umschaltung beim Abstellen, keine Manipulationsmöglichkeit) erfüllen. Insofern müssten sich auch österreichische Autofahrer hierzulande eine deutsche Parkscheibe zulegen.

Was droht in Deutschland bei Missachtung der Regeln?

Die exakten Sätze variieren leicht, doch die Spanne liegt für Parkscheiben-Verstöße aktuell etwa zwischen 20 und 40 Euro.

Ein Überblick

Verstoß (Parken, wo Parkscheibe vorgeschrieben ist)Typischer Rahmen BußgeldHinweise
Parkscheibe komplett vergessen / keine ausgelegt20–40 Euro je nach Überschreitung der erlaubten Parkdauer.Staffelung nach Dauer: je länger, desto teurer.
Parkscheibe nicht gut sichtbar (z.B. verdeckt)Wie "ohne Parkscheibe“, 20–40 Euro.Gilt als nicht verwendet.
Falsch eingestellt (nicht auf nächste halbe Stunde, deutlich falsche Zeit, nachgestellt)In der Praxis ebenfalls wie Parken ohne Parkscheibe, 20–40 Euro je nach Dauer.Kontrolleure werten das als vorschriftswidriges Parken.
Überschreitung der maximal erlaubten Parkdauer mit Parkscheibe20–40 Euro je nach Überschreitung (z.B. bis 30 min, bis 1 h, bis 2 h, >3 h).Mehrfachkontrollen dienen der Dauerfeststellung.
Verwendung einer nicht normgerechten Parkscheibe (falsche Farbe/Maß)Regelmäßig mindestens 20 Euro, da Vorgaben zu Farbe/Größe verbindlich sind.Wird als Verstoß gegen § 13 StVO gewertet.
sho

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