
Schimmel kann man abschneiden oder abschöpfen
Auf Brot, Obst oder Marmeladen wuchern Schimmelpilze besonders gern: Darf man auf den Rat von Oma hören, und den Pelzbelag einfach großzügig entfernen und die Lebensmittel dann noch essen? In fast allen Fällen lautet die Antwort: Nein! Entdeckt man eine kleine Schimmelstelle an Brot oder Toast sollte das gesamte Stück weggeworfen werden. Die Größe des sichtbaren Pilzes lässt keine Rückschlüsse auf die Giftstoffe zu, die sich verbreitet haben. Auch in Obst und Gemüse mit hohem Wasseranteil – etwa Gurken, Tomaten oder Pfirsichen – breitet sich die Mykotoxine schnell aus. Daher sollte man sie komplett wegwerfen, sobald sie an einer Stelle faulen. Das gilt übrigens auch für Marmelade: "Angeschimmelte Konfitüren und Gelees sollten grundsätzlich weggeworfen werden" schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung – und widerspricht damit der weitverbreiteten Annahme, es reiche bloßes Abschöpfen des Pilzbelags. Auch braten, kochen oder backen kann den Toxinen wenig anhaben: Schimmelpilzgifte sind weitgehend hitzestabil. Unbedenklich sind schimmelgereifte Käse (Roquefort, Camembert etc.). Eine Ausnahme bilden außerdem luftgetrocknete Wurst und Schinken (in ganzen Stücken!). Hier sollten die mit Schimmel befallenen Teile großzügig entfernt und möglichst nicht verzehrt werden.
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