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Arbeitsrecht Urlaubsanspruch – was Beschäftigten zusteht und was nicht

Frau mit Handy am Strand
© AntonioDiaz / Adobe Stock
Ein Prosit auf die Brauereibranche! Denn tatsächlich verdanken wir den Brauern nicht nur unser Feierabendbier, sondern auch das Recht auf Urlaub. Doch was genau steht Beschäftigten eigentlich zu? Ein Blick auf die Geschichte das Urlaubsanspruchs und die heutige Gesetzeslage

Deutschland um 1900: Aufbruchszeit, nüchtern offenbar kaum zu ertragen. Bier ist begehrt wie nie. Der durchschnittliche Konsum liegt bei 245 Litern pro Kopf und Jahr, zweieinhalbmal so viel wie heute. Erheben die Brauer darum so großspurige Forderungen? Sind die Brauereibesitzer berauscht vom Erfolg, von zu viel Bier oder beidem – und darum so großzügig? So ganz genau lässt sich das alles nicht mehr rekonstruieren. Fakt aber ist: 1903 erstreiten Brauer als erster deutscher Branchenverband den Urlaubsanspruch, drei Tage finanzierte Freizeit. Nicht viel, verglichen mit heute. Und dennoch der Anfang des gesetzlichen Faulenzens.

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