Eine bundeseinheitliche Entscheidung über die Öffnung für den Tourismus gibt es nicht. Allerdings greift bei der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 die Bundesnotbremse – wonach Restaurants und Hotels geschlossen bleiben müssen. Bei Werten unter dieser Inzidenz greifen gelten die Corona-Regeln der Bundesländer.
Während einzelne Bundesländer schon jetzt wieder Reisende empfangen, erlauben andere Urlaub ab Pfingsten und einige Länder öffnen Hotels noch nicht für Touristen. Wo genau ist also Urlaub an Pfingsten möglich? Ein Überblick:
Baden-Württemberg
Liegen die Corona-Zahlen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6 Uhr und 21 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen. Seit dem vergangenen Samstag dürfen auch Hotels und Pensionen in Land- und Stadtkreisen mit einer Inzidenz unter 100 an fünf Werktagen nacheinander unter Auflagen wieder öffnen. Die Betriebe dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Gäste empfangen. Auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden.
Bayern
In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 5-Tages-Inzidenz unter 100 dürfen am Pfingstwochenende Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder für Touristen öffnen. Gleiches gilt für Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristischen Bahn- und Busverkehr, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie für die Außenbereiche von medizinischen Thermen. Voraussetzung ist ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test und regelmäßige weitere Tests während des Aufenthalts. Biergärten und die Außengastronomie dürfen bereits jetzt bei Inzidenzen unter 100 wieder öffnen.
Brandenburg
Am Dienstag (11. Mai) hat die brandenburgische Landesregierung eine neue Corona-Verordnung verabschiedet. Pünktlich zum Pfingstwochenende sind touristische Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit wieder erlaubt, wenn die Zahl neuer Corona-Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in einer Woche stabil unter 100 liegt sowie ein Hygienekonzept und Negativtests vorliegen. In der Unterkunft dürfen nur Angehörige aus zwei Haushalten übernachten und die Beherbergungsstätte muss über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Gemeinschaftliche Sanitäranlagen, zum Beispiel auf einem Campingplatz, müssen geschlossen bleiben. Hotels und Pensionen können noch nicht öffnen– gleiches gilt für Bäder und Thermen.
Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge sind wieder erlaubt. Die Außengastronomie darf wieder öffnen – an einem Tisch dürfen Angehörige aus zwei Haushalten sitzen. Auch für Gastronomie-Besuche und die Rundfahrten muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Wer möchte, kann nach vorheriger Termin-Buchung wieder Freizeitparks besuchen.
Bremen
Der Bremer Senat hat am Dienstag, 18. Mai, Lockerungsschritte beschlossen. Hotels, Ferienwohnungen und andere Beherbergungsstätten können ab Freitag, 21. Mai, wieder öffnen, da in Bremen eine stablie 7-Tage-Inzidenz unter 100 herrscht. "Außer bei ausschließlich selbstgenutzten Ferienwohnungen muss bei der Anreise ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 48 Stunden sein darf", heißt es in der Mitteilung. Die Außengastronomie darf bis 23 Uhr öffnen, Gäste müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Museen, Kunsthallen, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können Reisende nach vorheriger Terminbuchung besuchen. Auch für Bremerhaven dürften die Lockerungen bald gelten, wenn die 7-Tage-Inzidenz weiter stabil unter 100 bleibt.
Berlin
In Berlin dürfen seit Mittwoch Museen und Gedenkstätten wieder öffnen. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr. Unter anderen sind touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge im Freien wieder möglich. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis und ein vorab gebuchter Termin. Ab Mittwoch dürfen auch Kinos, Theater und Konzerthäuser Veranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 250 Personen anbieten. Ab dem 21. Mai dürfen Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen – allerdings mit negativem Test oder vollständigem Impfschutz.
Hamburg
Angesichts der niedrigen Corona-Zahlen hat der Hamburger Senat einen Stufenplan zur Lockerung der Corona-Regeln festgelegt. Ab Samstag, 22. Mai, dürfen Außengastronomie und Einzelhandel wieder öffnen – bleibt die 7-Tage-Inzidenz unter 50 ist kein negativer Corona-Test nötig. Freibäder können öffnen – Besucher müssen einen negativen Test vorweisen. Museen, Ausstellungen und Gedenkstätte sind wieder geöffnet. Touristische Übernachtungen in Hamburger Hotels und Beherbergungsbetrieben sollen erst in der zweiten Juni-Hälfte wieder möglich sein.
Hessen
Seit Montag, 17. Mai, gilt in Hessen ein Stufenplan zur Öffnung. In Gemeinden mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Jugendherberge, Ferienhäuser und Campingplätze öffnen. Gäste müssen bei Anreise und dann zwei Mal pro Woche einen negativen Corona-Test vorweisen. Betriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen wie einem Frühstücksraum dürfen nur bis zu 60 Prozent ausgelastet sein.
Auch die Außengastronomie ist geöffnet – der Besuch ist nur mit einem tagesaktuellen, negativen Test möglich. Zoos, Freilichtmuseen und Freizeitparks sind in den Außenbereichen unter Auflagen geöffnet. Besucher müssen einen Termin vereinabaren. Auch Innenräume von Zoos, Museen, Schlösser oder Galerien dürfen nach Anmeldung besucht werden. Es herrscht Maskenpflicht und es wird ein tagesaktueller Test empfohlen. Fällt die Inzidenz unter 50 sind weitere Lockerungen geplant.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern darf die Gastronomie von Pfingstsonntag (23. Mai) an wieder öffnen – außen und innen. Auch einheimische Dauercamper sollen nach Plänen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) von Pfingsten an wieder über Nacht auf den Plätzen bleiben können. Der Tourismus in dem Bundesland wird am 7. Juni für Einwohner des Landes und am 14. Juni für Gäste aus den anderen Bundesländern geöffnet. Für vollständig Geimpfte sind Tagesausflüge schon möglich.
Niedersachsen
In Niedersachsen sind Tourismus und Gastronomie wieder vorsichtig geöffnet worden. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Regelung des Bundeslandes, den Tourismus nach dem Corona-Lockdown zunächst nur für eigene Einwohner zu öffnen, außer Vollzug gesetzt. Ab sofort können damit Touristen von überall her sich für einen Urlaub in Niedersachsen einquartieren, entschied das Gericht in einem Eilbeschluss am Dienstag. Geöffnet hat zudem die Außengastronomie, all dies kombiniert mit einer Testpflicht. Tagesausflüge sind uneingeschränkt möglich, auch für Einwohner anderer Bundesländer.
Nordrhein-Westfalen
In NRW sollen Hotels und Pensionen für private Gäste bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen dürfen. Sie können aber nur bis zu 60 Prozent ihrer Kapazitäten ausschöpfen. Gäste müssen getestet, geimpft oder genesen sein. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen. Bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 50 fallen die Kapazitätsbegrenzungen für Hotels weg. Bei unter 100 darf die Außengastronomie wieder geöffnet werden, sind es weniger als 50 Infizierte je 100 000 Einwohner, darf auch wieder drinnen bedient werden.
Rheinland-Pfalz
Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes dürfen Beherbergungsbertriebe Reisende aus einem Hausstand beziehungsweise aus zwei Hausständen (maximal fünf Personen) beherbergen. Voraussetzung ist, dass die Hotels, Pensionen, Ferienwohungen oder Campingplätze über eigene sanitäre Anlagen für die "Wohneinheit" verfügen. Bei der Anreise muss ein negativer Test vorgelegt werden – danach müssen Urlauber sich alle 48 Stunden testen lassen. Die Außengastronomie ist geöffnet, allerdings müssen Gäste vorher einen Platz reservieren und einen negativen Corona-Test vorweisen. Ab Freitag, 21. Mai, darf auch die Innengastronomie öffnen, wenn die Inzidenz unter 50 liegt.
Saarland
Die Außengastronomie ist im Saarland geöffnet. Gäste müssen einen negativen Sars-CoV-2-Test vorweisen. Zoos und Wildparks können besucht werden. Museen, Galerien, Gedenkstätten können nach Terminvereinbarung und mit negativem test besucht werden. Übernachten können Touristen im Bundesland allerdings noch nicht.
Sachsen
In Sachsen dürfen Reisende in Städten und Kreisen bei einer stabilen 7-Tage- Inzidenz zwischen 50 und 100 wieder in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen übernachten. Vorraussetzung dafür ist eine Kontaktnachverfolgung. Wird der Schwellenwert von 50 unterschritten sind Übernachtungsanbegote auch in allen anderen Beherbergungsbetrieben erlaubt – nach vorheriger Buchung und einem negativen, tagesaktuellen Corona-Test. Die Außengastronomie darf öffnen, wenn die Inzidenz unter 100 liegt. Gäste müssen einen Termin buchen. Ein negativer Corona-Test wird nötig, wenn Gäste aus mehr als zwei Hausständen an einem Tisch sitzen. Reisende können Tierparks, Zoos und botanische Gärten besuchen, bei einer Inzidenz ab 50 ist eine Kontakterfassung nötig.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalts Landesregierung will nach Pfingsten weitere Öffnungen in Gebieten mit niedrigen Corona-Zahlen ermöglichen. "Wir wollen im Bereich zwischen 50 und 100 weitere Möglichkeiten eröffnen", kündigte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) an. Konkret will die Landesregierung eine Spanne zwischen den Inzidenzwerten 50 und 100 festlegen, in der sich ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt über einen bestimmten Zeitraum bewegen muss, um weitere Öffnungen erlauben zu dürfen. Mit einem negativen Testergebnis sollen wieder Urlaub in Hotels und Restaurantbesuche im Innenbereich möglich werden.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland seit Montag wieder offen. Auch in weiteren Bereichen wird das öffentliche Leben normalisiert. Gefordert sind aber neben Hygieneauflagen wie dem Tragen von Schutzmasken in bestimmten Situationen vor allem negative Corona-Tests vor der Anreise und dann alle drei Tage. Überall im Land ist bereits die Außengastronomie erlaubt.
Thüringen
Reisende dürfen in Regionen mit stabilen Inzidenzen von unter 100 wieder in Thüringen übernachten – allerdings nur auf Campingplätzen oder in Ferienwohnungen. Dort muss laut der dortigen Corona-Verordnung die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden. Restaurants und Cafés dürfen ihre Außenbereiche öffnen, Gäste müssen sich vorher anmelden – auch hier ist eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Voraussetzung für die Öffnung. (Stand: 20. Mai, 13 Uhr)