Hierzulande ist das Wildzelten generell verboten, die Toleranzbereiche und Bußgelder sind im Vergleich zu anderen Ländern jedoch moderat. Außerdem gibt es rechtliche Grauzonen, die etwa das Biwakieren, ein sporadisches Zelt, erlauben. Anders sieht das bei Naturschutzgebieten aus: Wer im hochsensiblen Gebiet zeltet, kann mit Strafen von bis zu 5000 Euro rechnen. Doch es gibt auch in Deutschland kleine Regionen, in denen man nach Herzenslust sein Zelt aufschlagen darf.
Zum Beispiel im Pfälzer Wald. Sandsteinfelsen, weitläufige Wälder, mittelalterliche Dörfer, Felsriffe und Bergkuppen: abseits der Hütten und Wanderwege darf man hier wild zelten. Ermöglicht hat das 2009 der Verein Südliche Weinstraße e. V. in Zusammenarbeit mit Landesforsten, Gemeinden und Privatbesitzern. Kleiner Dämpfer: Wildcamper müssen sich vorher anmelden und vorgesehene Plätze nutzen – die sind dafür aber schön abgelegen und nur zu Fuß, höchstens mit dem Fahrrad erreichbar. Weitere Infos dazu gibt es hier: www.trekking-pfalz.de