
Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: In diesen Bundesländern begegnet man Wildcampern etwas toleranter und duldet eine Nacht in unkultivierter Landschaft, sofern sie unmotorisiert unterwegs sind. Im betreffenden Brandenburger Gesetzestext heißt es: „Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht Zelte aufstellen, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen.“ Grundsätzlich darf man hier also auf öffentlichem Land zelten. Wichtig: Vorher genau recherchieren und im Zweifel nachfragen.
In Schleswig-Holstein finden Naturliebhaber unter www.wildes-sh.de knapp 20 ausgewiesene Trekking-Plätze. Diese dürfen für eine Nacht von Wanderern oder Radreisenden genutzt werden
In Schleswig-Holstein finden Naturliebhaber unter www.wildes-sh.de knapp 20 ausgewiesene Trekking-Plätze. Diese dürfen für eine Nacht von Wanderern oder Radreisenden genutzt werden
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