Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern: In diesen drei Bundesländern begegnet man Wildcampern etwas toleranter und gestattet ihnen eine Nacht in unkultivierter Landschaft, sofern sie unmotorisiert unterwegs sind. Im betreffenden Brandenburger Gesetzestext heißt es: „Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht Zelte aufstellen, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen.“ Grundsätzlich darf man hier also auf öffentlichem Land zelten. Wichtig: Vorher genau recherchieren und im Zweifel nachfragen.