EU-Fahrgastrechte Was gilt bei einer Flugverspätung wegen Schnee und Eis?

Außergewöhnliche Umstände, oder nicht? Bei Flugausfällen und großen Verspätungen infolge von winterlicher Witterung gehen Betrof
Außergewöhnliche Umstände, oder nicht? Bei Flugausfällen und großen Verspätungen infolge von winterlicher Witterung gehen Betroffene oft leer aus. Foto
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Schnee und Eis sorgen zurzeit vielerorts für Flugausfälle oder Verspätungen. Welche Rechte Passagiere haben, die wegen Winterwetters nicht abheben können.

Aufgrund von Schnee und Eis sind keine Starts und Landungen möglich? Fällt ein Flug wegen Winterwetters ganz aus oder startet sehr verspätet, können sich Airlines häufig auf außergewöhnliche Umstände berufen. Das bedeutet laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung: Passagiere bekommen keine Entschädigungszahlung.

Ersatz, aber keine Entschädigung

Zwar muss eine alternative Beförderung angeboten werden, heißt es auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ). Und wer auf die Reise verzichten möchte, kann das Ticket gegen Erstattung zurückgeben.

Doch während die Fluggesellschaft ansonsten bei kurzfristigen Flugabsagen und Ankunftsverspätungen ab drei Stunden zwischen 250 und 600 Euro zahlen muss, ist das bei außergewöhnlichen Umständen nicht der Fall. Voraussetzung ist, dass eine Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um Verspätungen zu vermeiden. 

Wetter schuld? Es gibt Ausnahmen

Nicht jede wetterbedingte Verspätung ist allerdings ein außergewöhnlicher Umstand. So zählt laut einem BGH-Urteil eine Enteisung an Flughäfen und in Zeiträumen, an denen mit winterlichen Temperaturen zu rechnen ist, nicht als solcher. Auch dann nicht, wenn eine Vielzahl von Flugzeugen davon betroffen ist und das Luftfahrtunternehmen keinen Einfluss auf den Enteisungsvorgang hat (Az.: X ZR 146/23). Im konkreten Fall musste eine Entschädigung gezahlt werden.

Egal, ob es sich um außergewöhnliche Umstände handelt oder nicht, gelten bei einer Verspätung jedenfalls weitere Fluggastrechte. Dazu zählen Betreuungsleistungen wie Snacks und Getränke bei längeren Wartezeiten und, wenn nötig, auch eine Hotelübernachtung.