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Zehn Jahre Tierschutz im Grundgesetz

Der Artikel 20a des Grundgesetzes lautet seit dem 1. August 2002: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Über den Weg dorthin und die Folgen sprachen wir mit Kurt Simons, dem Vorsitzenden des Vereins Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner

Interview:

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So funktioniert der Empfehlen-Button von Facebook

Sie möchten den neuen Facebook Empfehlen-Button nutzen, wissen aber nicht genau, was dann mit Ihren Daten passiert? Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Infos zusammengestellt. Die Bereitstellung dieses sog. Social Plugins erfolgt über Facebook, das betrieben wird durch Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA. geo.de verwendet die von Facebook zur Verfügung gestellten Plugins an verschiedenen Stellen des Internetangebots.

Woran erkenne ich diese Plugins?

Die Plugins sind mit einem Facebook Logo oder dem Zusatz "Facebook Social Plugin" versehen und sind bei GEO.de nach dem Vorspann über oder unter dem Artikeltext platziert.

Was passiert auf Seiten, die das PlugIn eingebaut haben, mit meinen Daten?

Haben Sie ein Facebook-Konto und sind zum Zeitpunkt des Seitenaufrufs bei GEO.de dort auch eingeloggt, stellt Ihr Browser automatisch eine Verbindung zu den Servern von Facebook her. Facebook kann sich so merken, dass Sie die entsprechende Seite aufgerufen haben

Ihr Seitenaufruf bei GEO.de wird nun Ihrem Facebook-Account zugeordnet. Facebook kann die Daten speichern und weiterverarbeiten (s.u., „Was macht Facebook mit meinen Daten?“)

Klicken Sie auf den Empfehlen-Button, wird diese Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert

Generell gilt: wenn Sie nicht bei Facebook eingeloggt sind, oder keinen Facebook-Account haben, werden auch keine Daten übermittelt

Was macht Facebook mit meinen Daten?

Was genau Facebook mit Ihren Daten macht, können Sie in den Datenschutzhinweisen des Sozialen Netzwerkes nachlesen: http://www.facebook.com/policy.php

Typische Anwendungsfälle sind: Ein Facebook-Nutzer liest auf GEO.de einen Artikel, den er seinen Freunden empfehlen möchte und klickt auf "Gefällt mir". Seine Freunde sehen den Link zu genau diesem Artikel auf Facebook. Die Freunde können nun wiederum selbst auf den Link klicken, den Artikel auf GEO.de lesen und den Artikel wiederum an ihre Freunde weiterempfehlen.

Dieses Beispiel ist aber nur exemplarisch zu verstehen, da sich Facebook vorbehält sein System ständig weiter zu entwickeln und über die Verwendung der Daten zu informieren.

Wie kann ich mein Facebook-Profil richtig einstellen?

Jeder User hat andere Bedürfnisse und wünscht sich andere Einstellungen. Die Kollegen von stern.de erklären Ihnen hier die Möglichkeiten, die das Soziale Netzwerk Ihnen zum Schutz Ihrer Privatsphäre bietet: » zum Artikel von stern.de

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz auf GEO.de erhalten Sie hier

Weitere Informationen zur Einschätzung des Themas "Facebook Social Plugins und Datenschutz" publizieren die Kollegen von stern.de regelmäßig auf stern.de (Extra "Soziale Netzwerke" von stern.de). Weitere Informationsquellen, für die GEO.de ebenfalls nicht verantwortlich zeichnet, sind u. a. folgende Blogs, die regelmäßig über die fortlaufende Entwicklung des Sozialen Netzwerkes berichten:

http://www.facebookbiz.de/ (nicht von Facebook betrieben)
http://facebookmarketing.de/ (nicht von Facebook betrieben)
http://www.schwindt-pr.com/ (nicht von Facebook betrieben)
http://blog.facebook.com/ (das offizielle Facebook-Blog)

Informationen zum Datenschutz in Internet finden Sie zudem auf den Seiten der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes.
» zur Website des Bundesbeauftragten für Datenschutz


So funktioniert der +1-Button von Google

Sie möchten den +1-Button des sozialen Netzwerkes Google+ auf GEO.de nutzen, wissen aber nicht genau, was dann mit Ihren Daten passiert? Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Die Bereitstellung dieses Buttons erfolgt über Google, das betrieben wird durch Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States („Google“)

Woran erkenne ich den +1-Button?

Der Button ist an dem Zeichen “+1? auf weißem oder farbigen Hintergrund erkennbar. GEO.de verwendet ihn über und/oder unter redaktionellen Beiträgen oder Beiträgen unserer Community.

Wenn Sie ihn anklicken, verändert sich die Farbe des Buttons von weiß zu blau. Zudem wird Ihnen die Gesamtzahl der bisher abgegebenen Empfehlungen angezeigt. Es kann vorkommen, dass Ihnen auch angezeigt wird, wer die Schaltfläche außer Ihnen noch benutzt hat. Ob und welchem Umfang Ihnen diese Informationen angezeigt werden, hängt von der Einstellung Ihres Profils und den Einstellungen Ihrer Kontakte in Google+ ab. Informationen, wie Sie diese Einstellungen steuern können, stellt Google hier zur Verfügung: http://www.google.com/support/+/bin/static.py?page=guide.cs&guide=1207011&answer=1152622

Was passiert auf Seiten, die den Button eingebaut haben, mit meinen Daten?

Haben Sie ein Google-Profil oder einen Google+-Account und sind zum Zeitpunkt des Seitenaufrufs bei GEO.de dort eingeloggt, stellt Ihr Browser automatisch eine Verbindung zu den Servern von Google her. Google kann sich so merken, dass Sie die entsprechende Seite aufgerufen haben. Der Inhalt des +1-Buttons wird von Google direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Website eingebunden. (s.u.: "Was macht Google mit meinen Daten?").

GEO.de hat keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Google mit dem Button erhebt, geht jedoch davon aus, dass auch Ihre IP-Adresse mit erfasst wird.

Wenn Sie Google+-Mitglied sind und nicht möchten, dass Google über GEO.de Daten über Sie sammelt und mit Ihren bei Google gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch bei GEO.de bei Google+ ausloggen.

Was macht Google mit meinen Daten?

Google weist darauf hin, dass die Vergabe von +1 ein öffentlicher Vorgang ist, durch den jeder im Internet möglicherweise Inhalte sehen kann, denen Sie ein +1 gegeben haben. Sie können über Ihre Profil- und Account-Einstellungen steuern, wo, wem und in welchem Umfang Ihre Empfehlungen angezeigt werden. Die einzelnen Optionen erklärt Google hier:
http://www.google.com/support/+/bin/static.py?page=guide.cs&guide=1207011&answer=1047397

Was genau Google mit Ihren Daten macht, können Sie in den Datenschutzbestimmungen des Unternehmens nachlesen: http://www.google.com/intl/de/+/policy/+1button.html

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz auf GEO.de erhalten Sie hier.

Unsere Kollegen von Stern.de informieren auch regelmäßig über die Entwicklungen bei Google+ – das Themen-Extra finden Sie hier.

Weitere Informationsquellen, für die GEO.de aber gleichfalls nicht verantwortlich zeichnet, sind u. a. folgende Blogs, die regelmäßig über die fortlaufende Entwicklung von Goolge+ berichten:

http://googleplusblog.de/ (nicht von Google betrieben)
http://gpluseins.de/ (nicht von Google betrieben)
http://gplusmarketing.de (nicht von Google betrieben)

Informationen zum Datenschutz im Internet finden Sie zudem auf den Seiten der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes.


Kämpft auf politischer Ebene für den Tierschutz: Dr. Kurt Simons (Foto von: )
Kämpft auf politischer Ebene für den Tierschutz: Dr. Kurt Simons

Herr Simons, warum war es überhaupt wichtig, die drei Wörter "und die Tiere" ins Grundgesetz aufzunehmen?
Kurt Simons: Die Idee dazu hatte unser früherer Vorsitzender, der Jurist Eisenhart von Loeper. Sein Fallbeispiel war ein Wellensittich, der in einer künstlerischen Performance in eine Ei-Masse getaucht worden war. Damals wurde Anzeige erstattet wegen Tierquälerei. Das zuständige Gericht sagte aber sinngemäß, die Freiheit der Kunst sei grundrechtlich geschützt, die Unversehrtheit des Tieres dagegen nicht. Also brauche es auch nicht die Freiheit der Kunst gegen den Tierschutz abzuwägen. Erst wenn der Tierschutz grundgesetzlich festgeschrieben ist, ist die Abwägung gegen andere grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter möglich.

War es schwierig, die Grundgesetz-Änderung durchzubringen?
Ja, das war sehr schwer. Von Loeper war der festen Überzeugung, dass im Rahmen des Zusammenwachsens der beiden deutschen Staaten auch das Grundgesetz überarbeitet werden müsse. Das sei eine einmalige Chance für den Tierschutz. Von da an sind wir bei anderen Tierschutzverbänden mit der Idee hausieren gegangen, dann bei den politischen Parteien. Es war ein ständiger Kampf - und je weiter man im politischen Spektrum nach rechts kam, desto schwieriger wurde es. Viele sahen Arbeitsplätze, die Freiheit von Kunst und Forschung bedroht. Dann ging das Ringen um die Formulierung los. Letzten Endes haben wir nun die juristisch harmloseste Form der Verankerung.


Seit Jahren steigt die Zahl der in Deutschland im Tierversuch "verbrauchten" Tiere. 442.000 Ratten wurden allein im Jahr 2010 getötet. Und fast zwei Millionen Mäuse (Foto von: Carolyn A McKeone/Photo Researchers/Getty Images)
© Carolyn A McKeone/Photo Researchers/Getty Images
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Seit Jahren steigt die Zahl der in Deutschland im Tierversuch "verbrauchten" Tiere. 442.000 Ratten wurden allein im Jahr 2010 getötet. Und fast zwei Millionen Mäuse

Was hat die Grundgesetzänderung bisher konkret gebracht?
Das Verwaltungsgericht Gießen urteilte 2003 unter Hinweis auf die Grundgesetzänderung, dass der Tierschutz die Forschungsfreiheit einschränken kann. Geklagt hatte die Universität Marburg gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Gießen, das einem Professor der Universität Marburg die Genehmigung für einen Rattenversuch verweigerte. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel ließ ein Berufungsverfahren erst gar nicht zu. Das Bundesverfassungsgericht hob 2010, gestützt auf das Staatsziel Tierschutz, die Haltung von Hennen auf 800 Quadratzentimetern in den neuen Kleingruppenkäfigen auf, nachdem Rheinland-Pfalz geklagt hatte.

Dennoch will Landwirtschaftsministerin Aigner, dass die Käfige noch bis 2035 genutzt werden können ...
Ja, damit sich die Investitionskosten für die Anlagenbetreiber rentieren.

Warum gibt es trotz des Staatsziels Tierschutz noch Tierversuche?
Für die Genehmigung von Tierversuchen sind weiterhin die Veterinärbehörden der Bundesländer zuständig. Sie werden beraten von Tierschutzkommissionen, die sich aus Vertretern von Wissenschaft, Behörden und Tierschutz zusammensetzen. In der Regel wird geprüft, ob die fraglichen Versuche an anderer Stelle schon durchgeführt wurden und ob es tierfreie Ersatzmethoden gibt. Die Entscheidung der Behörde ist aber vertraulich. Und wenn das Verfahren abgeschlossen ist, gibt es keine Möglichkeit, die Entscheidung überprüfen zu lassen. Klagen können wir dagegen nicht. Dem Tierexperimentator dagegen steht der Rechtsweg offen, wenn er sich in seiner Freiheit beeinträchtigt sieht. Siehe die Hirnforschungsversuche an Affen, die Andreas Kreiter in Bremen macht. Darum fordern wir das Verbandsklagerecht, um Waffengleichheit zu haben. Die Einführung des Klagerechts für Verbände ist für uns die logische Konsequenz aus der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz.

Ist der Weg über Gesetze und Verordnungen überhaupt der richtige?
Wir sind ein politisch arbeitender Verband. Wir sitzen in fast allen Bundesländern in den Tierschutzkommissionen ebenso wie in den Beiräten der Landesregierungen. Wir stehen in Kontakt mit den Tierschutzbeauftragten oder Tierschutzreferenten der Parteien. Wir nehmen Stellung, zum Beispiel zur Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in nationales Recht. Wir sagen: Jede Verbesserung im Sinne des Tierschutzes muss in Gesetzen und Verordnungen verankert werden, sonst ist sie zahnlos. Die Veränderungen im Bewusstsein der Öffentlichkeit, die kommen natürlich auch über andere Wege. Da machen die Albert-Schweitzer-Stiftung oder PETA viel, mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen, mit Demos und Flyern.



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Kommentare zu "Zehn Jahre Tierschutz im Grundgesetz"

ratmania | 26.08.2012 21:38

hofentlich wird es nicht verschwinden und es währe wirklich toll wenn sowas auch in anderen staaten gäbe. http://ratmania.ru Beitrag melden!

Franziska Gerhardt | 02.08.2012 17:57

ich wünsche dem Bundesverband sehr viel Erfolg und den nötigen "langen Atem" bei der Auseinadersetzung mit mächtigen Lobbys! Beitrag melden!

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