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Zehn Jahre Tierschutz im Grundgesetz
Der Artikel 20a des Grundgesetzes lautet seit dem 1. August 2002: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Über den Weg dorthin und die Folgen sprachen wir mit Kurt Simons, dem Vorsitzenden des Vereins Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner

Herr Simons, warum war es überhaupt wichtig, die drei Wörter "und die Tiere" ins Grundgesetz aufzunehmen?
Kurt Simons: Die Idee dazu hatte unser früherer Vorsitzender, der Jurist Eisenhart von Loeper. Sein Fallbeispiel war ein Wellensittich, der in einer künstlerischen Performance in eine Ei-Masse getaucht worden war. Damals wurde Anzeige erstattet wegen Tierquälerei. Das zuständige Gericht sagte aber sinngemäß, die Freiheit der Kunst sei grundrechtlich geschützt, die Unversehrtheit des Tieres dagegen nicht. Also brauche es auch nicht die Freiheit der Kunst gegen den Tierschutz abzuwägen. Erst wenn der Tierschutz grundgesetzlich festgeschrieben ist, ist die Abwägung gegen andere grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter möglich.
War es schwierig, die Grundgesetz-Änderung durchzubringen?
Ja, das war sehr schwer. Von Loeper war der festen Überzeugung, dass im Rahmen des Zusammenwachsens der beiden deutschen Staaten auch das Grundgesetz überarbeitet werden müsse. Das sei eine einmalige Chance für den Tierschutz. Von da an sind wir bei anderen Tierschutzverbänden mit der Idee hausieren gegangen, dann bei den politischen Parteien. Es war ein ständiger Kampf - und je weiter man im politischen Spektrum nach rechts kam, desto schwieriger wurde es. Viele sahen Arbeitsplätze, die Freiheit von Kunst und Forschung bedroht. Dann ging das Ringen um die Formulierung los. Letzten Endes haben wir nun die juristisch harmloseste Form der Verankerung.
Was hat die Grundgesetzänderung bisher konkret gebracht?
Das Verwaltungsgericht Gießen urteilte 2003 unter Hinweis auf die Grundgesetzänderung, dass der Tierschutz die Forschungsfreiheit einschränken kann. Geklagt hatte die Universität Marburg gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Gießen, das einem Professor der Universität Marburg die Genehmigung für einen Rattenversuch verweigerte. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel ließ ein Berufungsverfahren erst gar nicht zu. Das Bundesverfassungsgericht hob 2010, gestützt auf das Staatsziel Tierschutz, die Haltung von Hennen auf 800 Quadratzentimetern in den neuen Kleingruppenkäfigen auf, nachdem Rheinland-Pfalz geklagt hatte.
Dennoch will Landwirtschaftsministerin Aigner, dass die Käfige noch bis 2035 genutzt werden können ...
Ja, damit sich die Investitionskosten für die Anlagenbetreiber rentieren.
Warum gibt es trotz des Staatsziels Tierschutz noch Tierversuche?
Für die Genehmigung von Tierversuchen sind weiterhin die Veterinärbehörden der Bundesländer zuständig. Sie werden beraten von Tierschutzkommissionen, die sich aus Vertretern von Wissenschaft, Behörden und Tierschutz zusammensetzen. In der Regel wird geprüft, ob die fraglichen Versuche an anderer Stelle schon durchgeführt wurden und ob es tierfreie Ersatzmethoden gibt. Die Entscheidung der Behörde ist aber vertraulich. Und wenn das Verfahren abgeschlossen ist, gibt es keine Möglichkeit, die Entscheidung überprüfen zu lassen. Klagen können wir dagegen nicht. Dem Tierexperimentator dagegen steht der Rechtsweg offen, wenn er sich in seiner Freiheit beeinträchtigt sieht. Siehe die Hirnforschungsversuche an Affen, die Andreas Kreiter in Bremen macht. Darum fordern wir das Verbandsklagerecht, um Waffengleichheit zu haben. Die Einführung des Klagerechts für Verbände ist für uns die logische Konsequenz aus der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz.
Ist der Weg über Gesetze und Verordnungen überhaupt der richtige?
Wir sind ein politisch arbeitender Verband. Wir sitzen in fast allen Bundesländern in den Tierschutzkommissionen ebenso wie in den Beiräten der Landesregierungen. Wir stehen in Kontakt mit den Tierschutzbeauftragten oder Tierschutzreferenten der Parteien. Wir nehmen Stellung, zum Beispiel zur Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in nationales Recht. Wir sagen: Jede Verbesserung im Sinne des Tierschutzes muss in Gesetzen und Verordnungen verankert werden, sonst ist sie zahnlos. Die Veränderungen im Bewusstsein der Öffentlichkeit, die kommen natürlich auch über andere Wege. Da machen die Albert-Schweitzer-Stiftung oder PETA viel, mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen, mit Demos und Flyern.



Kommentare zu "Zehn Jahre Tierschutz im Grundgesetz"
hofentlich wird es nicht verschwinden und es währe wirklich toll wenn sowas auch in anderen staaten gäbe. http://ratmania.ru
ich wünsche dem Bundesverband sehr viel Erfolg und den nötigen "langen Atem" bei der Auseinadersetzung mit mächtigen Lobbys!