
Mädchen des "Bundes deutscher Mädel"
Mädchen des »Bundes Deutscher Mädel« beim Fahnenappell im Sommer 1938 an der Ostsee. Laut Gesetz ist die Hitler-Jugend für die »körperliche, geistige und sittliche« Erziehung außerhalb von Schule und Elternhaus allein zuständig. Ab März 1939 ist der Dienst für alle Jugendlichen verpflichtend.
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