Von Ausweis bis Register Organspende-Entscheidung festhalten: Diese Wege gibt es

Wer eine Entscheidung zur Organspende getroffen hat, tut gut daran, sie festzuhalten. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn
Wer eine Entscheidung zur Organspende getroffen hat, tut gut daran, sie festzuhalten. Foto
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Organspende: ja oder nein? Wer sich entschieden hat, sollte das festhalten. Zum Beispiel in einem Organspendeausweis. Welche Möglichkeiten es noch gibt - und ob auch ein Tattoo gilt.

Kann ich mir vorstellen, nach meinem Tod Organe oder Gewebe zu spenden? Zugegeben, keine einfache Frage. Wer seine Antwort darauf gefunden hat, sollte die festhalten - auch damit, die Liebsten im Ernstfall wissen, wie der eigene Wille aussieht. Ein Überblick über drei Möglichkeiten - plus eine, die alleine nicht zählt. 

Möglichkeit 1: Der Organspendeausweis 

Klassiker im Kartenformat: Einen Organspendeausweis bekommt man kostenfrei in Arztpraxen und Apotheken. Man kann ihn auch online beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) bestellen oder sich ein PDF zum Ausdrucken erstellen lassen. 

Dort kann man ankreuzen, was für einen selbst infrage kommt: Ob man der Spende uneingeschränkt zustimmt, nur für bestimmte Organe oder Gewebe oder gar nicht. Man kann auch eine Person benennen, die im Fall der Fälle die Entscheidung treffen soll. 

Gut zu wissen rund um den Organspendeausweis: 

Datum und Unterschrift nicht vergessen - erst dann ist der Ausweis gültig. Fertig ausgefüllt, wandert die Karte am besten ins Portemonnaie. Man sollte den Ausweis nämlich bei sich tragen, rät das Portal "organspende-info.de" des BIÖG. Umentschieden? Dann gilt: den alten Ausweis vernichten und einfach einen neuen ausfüllen. Gültig ist immer die jüngste Erklärung, die man abgegeben hat. 

Möglichkeit: 2: Das Organspenderegister 

Ein Organspendeausweis kann verloren gehen. Oder man trägt ihn nicht bei sich, wenn man verunglückt. Daher gibt es auch Möglichkeit, seine Entscheidung im Organspenderegister zu hinterlegen.

Das geht über die Webseite "organspende-register.de". Im Fall der Fälle können Krankenhäuser dort hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen. Auch hier gilt: Umentscheiden ist jederzeit möglich. 

Um seine Entscheidung zur Organspende eintragen zu können, muss man sich zunächst authentifizieren. Dafür braucht es entweder einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte. E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer sollte man ebenfalls parat haben. 

Übrigens: Es gibt auch die Möglichkeit, Erklärungen zur Organspende über die App der eigenen Krankenkasse ins Register eintragen zu lassen. Dafür braucht es die sogenannte Gesundheits-ID. 

Möglichkeit 3: Die Patientenverfügung 

Auch in der Patientenverfügung kann man seinen Willen zur Organspende festhalten. Wichtig: Es darf darin nicht zu Widersprüchen kommen. 

Das kann laut "organspende-info.de" beispielsweise passieren, wenn man einer Organspende zustimmt, aber eine künstliche Beatmung ablehnt. Hintergrund: Nur wenn die zeitweise fortgeführt wird, können Organe entnommen werden. 

Zu medizinischen Fragen rund um die Patientenverfügung kann man sich etwa in der Hausarztpraxis beraten lassen. Sichergehen kann man zudem, wenn man auf Textbausteine zur Organspende zurückgreift, die das BIÖG online zur Verfügung stellt. 

Im Ernstfall muss klar sein, wo die Patientenverfügung liegt. Heißt: Angehörige über den Ort informieren, rät "organspende-info.de". Auch ein Hinweis in Geldbeutel oder am Kühlschrank können helfen. 

Was ist mit einem Organspende-Tattoo? 

Geometrische Formen mit den Buchstaben "O" und "D", die für "Organ Donor" (engl. für Organspende) stehen: So sehen Organspende-Tattoos aus. Sie gehen auf den Verein "Junge Helden e.V" zurück. Im Rahmen von Aktionen kann man sie sich mitunter kostenlos stechen lassen, um seine Bereitschaft zur Organspende auszudrücken. 

Rechtlich sind diese Tattoos aber nicht gültig, schreibt das BIÖG. Heißt: Ärztinnen und Ärzte dürfen es nicht alleine als Willensbekundung nutzen. Die Motive können also einen Organspendeausweis, Registereintrag oder Hinweis in der Patientenverfügung nicht ersetzen.