Stören Geräusche von Motoren und Generatoren auf einem Kreuzfahrtschiff die Nachtruhe, ist das ein Reisemangel. In so einem Fall ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin eine Reisepreisminderung von 20 Prozent für jeden Tag gerechtfertigt, an dem das Problem besteht. (Az.: 2 C 128/20) Über die Entscheidung hat die Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet.
Geklagt hatte eine Frau, die mit ihrem Mann eine elftägige Kreuzfahrt gebucht hatte. Bereits tagsüber seien die Generatoren in der Kabine zu hören gewesen, nachts kamen dann noch die Geräusche des Schiffsmotors dazu. An Schlafen sei nicht zu denken gewesen – selbst mit Stöpseln in den Ohren.
Reisemangel angezeigt, Zeugen benannt
Bereits am ersten Tag hat sich die Passagierin wegen des Lärms an den Reiseleiter gewandt und eine andere Kabine verlangt – das war nicht möglich, weil das Schiff ausgebucht war. Einige Tage später rügte sie den Mangel gegenüber dem Reiseveranstalter.
Das alles ist wichtig, denn damit Entschädigungen wegen Reisemängeln geltend gemacht werden können, sollten Reisende sie möglichst umgehend dem Veranstalter mitteilen. Denn er muss die Möglichkeit bekommen, Abhilfe zu schaffen. Das war in dem Fall nicht möglich.
Zudem sollte man einen Reisemangel belegen können – durch Fotos, Videos oder gegebenenfalls auch mit Zeugenaussagen anderer Reisender. In diesem Fall bezeichneten andere Reisende, die in der Kabine der Kläger gewesen waren, die gemeinsame Geräuschkulisse von Generatoren und Motor laut Gericht als unzumutbar. Und bestätigten, dass der Motor teils nachts lief.
Kombination aus Generatoren und Motor ist zu viel
Tatsächlich machte das Gericht eine Unterscheidung: Die für die Stromerzeugung an Bord permanent laufenden Generatoren seien noch ein normales Betriebsgeräusch, das hinzunehmen sei. Kam allerdings noch das Motorengeräusch hinzu, habe das in dem Fall zu einer nicht hinnehmbaren Lärmbelästigung geführt.
Passierte das nur am Tag und störte den Aufenthalt in der Kabine, berechtigt das laut Urteil zu einer Minderung von zehn Prozent des Tagesreisepreises. An Tagen, wo der Motor auch nachts lief und damit die Lärmbelästigung die Nachtruhe störte, seien 20 Prozent angemessen.
Letztlich sprach das Gericht dem Paar, das gut 13.000 Euro für die Kreuzfahrt gezahlt hatte, eine Minderung in Höhe von 1.480 Euro zu.