Inhaltsverzeichnis
- Coffee to go: Mehrweg wird Pflicht
- Lieferkettengesetz soll für Transparenz sorgen
- Betrieb von Photovoltaikanlagen vereinfacht sich
- Klimaabgabe fürs Heizen erhöht sich für Vermieter*innen
- Die Förderung von E-Autos läuft aus
- Das 49-Euro-Ticket kommt
- Neues "Tierwohl"-Label für Schweinefleisch
- Aus für Energiesparlampen mit Stecksockel
- Atomausstieg kommt im April
Coffee to go: Mehrweg wird Pflicht
Restaurants, Bistros und Cafés müssen ab dem 1. Januar 2023 Getränke und Speisen für unterwegs alternativ zu Einweg- auch in Mehrwegbehältern anbieten – ohne Aufpreis. Ausgenommen von der Verpflichtung sind kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten, zum Beispiel Kioske und Imbisse. Die müssen es ihren Kund*innen allerdings ermöglichen, mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllen zu lassen. Mit der Regelung soll die Müllmenge beim Einweggeschirr und den To-go-Verpackungen reduziert werden: immerhin ein Berg von weit mehr als 300.000 Tonnen jährlich.
Lieferkettengesetz soll für Transparenz sorgen
Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten", kurz Lieferkettengesetz. Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten und die Wahrung ökologischer Standards.
Das Gesetz verpflichtet die Firmen, regelmäßig Risikoanalysen durchzuführen, Berichte über ihre Bemühungen um Menschenrechte und Umweltschutz vorzulegen – und auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten. Ab dem Jahr 2024 soll das Gesetz auch für Firmen ab 1000 Beschäftigten gelten.
Betrieb von Photovoltaikanlagen vereinfacht sich
Für Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen gibt es im neuen Jahr Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 greifen bereits.
Klimaabgabe fürs Heizen erhöht sich für Vermieter*innen
Vermieterinnen und Vermieter müssen sich ab Januar 2023 in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mietenden fürs Heizen beteiligen. Die sogenannte CO2-Abgabe wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Faustregel: Je niedriger der Dämmstandard, desto mehr muss ab 2023 der Vermieter übernehmen. Mit der Neuerung soll für ein Anreiz für Vermieter*innen geschaffen werden, in die klimafreundliche Sanierung ihrer Immobilien zu investieren. Bislang müssen Mieterinnen und Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.
Die Förderung von E-Autos läuft aus
Käuferinnen und Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung durch den Bund mehr. Zudem sinken die Prämien für reine Stromfahrzeuge. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
Das 49-Euro-Ticket kommt
Nach dem durchschlagenden Erfolg des 9-Euro-Tickets in diesem Jahr soll nun das 49-Euro-Ticket als dauerhaftes Angebot kommen. Im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr soll man ab dem neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutschlandweit unterwegs sein können. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist allerdings derzeit noch unklar. Im Gespräch ist der 1. April 2023. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hält dagegen eine Einführung erst zum 1. Mai für realistisch.
Neues "Tierwohl"-Label für Schweinefleisch
Lange angekündigt, tritt es ab Sommer 2023 in Kraft: Das neue "Tierwohl"-Label. Die Info im schwarzen Rechteck mit abgerundeten Ecken soll darüber aufklären, wie die Tiere gelebt haben, zum Beispiel mit dem Hinweis "Stall", "Stall + Platz" oder "Frischluftstall", wobei "Stall" für die gesetzlichen Mindestanforderungen steht. Das Label gilt allerdings anfangs nur für Schweinefleisch – und hier auch nur für Frischfleisch aus dem Inland. Tierschutzverbände kritisieren, dass das Label freiwillig ist, nur bedingt für mehr Transparenz sorgt – und die generellen Missstände in der Tierproduktion überhaupt nicht adressiert.
Aus für Energiesparlampen mit Stecksockel
Ab Ende Februar dürfen die derzeit noch erhältlichen Energiesparlampen mit Stecksockel nicht mehr hergestellt werden. Im Handel sind dann nur noch Restbestände erhältlich. Ab 1. September 2023 gilt ein Verbot dann auch für röhrenförmige Leuchtstofflampen der Typen T5 und T8, Hochvolt- und für Niedervolt-Halogenlampen.
Die Alternative dann: LED. Die Leuchtmittel kommen ohne Quecksilber aus uns sparen noch mehr Energie. Bitte beachten: Die alten Lampen gehören wegen der enthaltenen Schadstoffe nicht in den Hausmüll, sondern in die kommunale Elektrogerätesammlung.
Atomausstieg kommt im April
Mitte April gehen die letzten deutschen Atommeiler vom Netz. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten im Zuge des Atomausstiegs eigentlich zum Jahreswechsel abgeschaltet werden sollen, die Laufzeit wurde wegen der Energiekrise aber verlängert.