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Artenvielfalt Darum will TV-Moderator Dirk Steffens das Grundgesetz ändern

Dirk Steffens
TV-Moderator Dirk Steffens wünscht sich "mehr Aufmerksamkeit für eines der größten Probleme, denen sich die Menschheit in diesem Jahrhundert gegenübersieht"
© Oliver Roetz
Überall auf der Erde nimmt die Vielfalt des Lebens ab. Forscher warnen gar vor dem sechsten Massenaussterben in der Geschichte des Lebens. Das will "Terra X"-Moderator Dirk Steffens zumindest in Deutschland aufhalten - mit einer Änderung des Grundgesetzes

TV-Moderator Dirk Steffens führt Fernsehzuschauer zu den entlegensten Naturparadiesen der Erde – deren tierische Bewohner oft durch Wilderei, Lebensraumzerstörung oder den Klimawandel bedroht sind. Und jetzt will er auch selbst etwas zum Schutz der Artenvielfalt beitragen. Denn allein in Deutschland ist rund ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Steffens' Lösungsvorschlag ist unkonventionell: Er setzt sich mit seiner Stiftung Biodiversity Foundation dafür ein, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geändert wird. Der Artikel 91 a des Grundgesetzes, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern regelt, soll ergänzt werden um die „Verbesserung des Biodiversitäts-Schutzes und Sicherstellung der Ökosystemleistungen". Klingt abstrakt. Ist es aber nicht, wie Dirk Steffens im Interview erklärt.

GEO.de: Was bringt das – Artenschutz im Grundgesetz?

Dirk Steffens: Grundsätzlich natürlich: Mehr Aufmerksamkeit für eines der größten Probleme, denen sich die Menschheit in diesem Jahrhundert gegenübersieht. Und konkret: Wir streben eine Ergänzung von Artikel 91a an, in dem die gemeinsamen Aufgaben von Bund und Ländern definiert werden. Würde Artenschutz so eine gemeinsame Aufgabe, müssten Bund und Länder auch gemeinsam finanzieren. Dadurch kommt Geld in den Topf und die politische Maschine springt an.

Im Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen." Ist damit der Schutz der Biodiversität nicht schon abgedeckt?

Scheinbar ja, tatsächlich offensichtlich nicht, denn dann säßen wir nicht in dem Schlamassel, den wir nun haben. Artikel 20a ist so allgemein, dass jeder zustimmen kann, aber keiner etwas ändern muss. Was wir wollen, ist viel mehr als eine bloße Erklärung, Artenschutz müsse ein Staatsziel werden. Denn das hat mitunter nur die Wirksamkeit einer Sonntagsrede.

Wie beim Tierschutz, der als Staatsziel im Artikel 20a ergänzt wurde...

Für Allerweltsformulierungen haben wir nun keine Zeit mehr. Weil unsere ökologischen Lebensgrundlagen bedroht sind, ist natürlich auch unsere wirtschaftliche Zukunft bedroht. Das darf niemandem gleichgültig sein. Aber über die Ergänzung des Artikels 91a entstünde Handlungsdruck. Das wäre ein gewaltiger Fortschritt für den Schutz der Artenvielfalt in Deutschland.

Um Ihrer Idee Nachdruck zu verleihen, haben Sie eine Petition gestartet. Was passiert, wenn die erforderlichen Unterschriften zusammenkommen?

Sobald wir genügend Unterschriften für unsere Petition „Artenschutz ins Grundgesetz“ zusammenhaben, reichen wir sie beim Petitionsausschuss des Bundestages ein. Und wenn der zustimmt, können wir unser Anliegen persönlich den Abgeordneten vortragen. Ich hoffe, dass wir wirklich alle Parteien für diese Idee begeistern können, denn diese Grundgesetzänderung ist politisch völlig neutral: Wir sagen, dass sich etwas ändern muss, und schaffen einen gesetzlichen Rahmen dafür. Wie diese Änderung dann konkret ausgestaltet wird, bleibt dem demokratischen Streit von Parteien und anderen gesellschaftlichen Kräften überlassen. Es kann also eigentlich niemand gegen diese Grundgesetzänderung sein. Aber es müssten alle dafür sein.

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