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Osmanisches Reich Mord an den Armeniern: kein Genozid?

In seiner Ausgabe über die Geschichte des Osmanischen Reichs hat GEOEPOCHE unter anderem auch über den türkischen Genozid an den Armeniern in den Jahren 1915 und 1916 berichtet, bei dem mehr als eine Million Menschen ums Leben kamen. Dies führte zu einem Briefwechsel zwischen Hüseyin Avni Karslıoğlu, dem türkischen Botschafter in Deutschland, und GEOEPOCHE-Chefredakteur Michael Schaper, den wir im Folgenden dokumentieren

Der Botschafter der Republik Türkei - 11.12.2012

Sehr geehrter Herr Schaper,

die 56. Ausgabe von GEOEPOCHE, in der die verschiedenen Phasen des Osmanischen Reiches beleuchtet werden, habe ich mit Interesse gelesen. Manches schriftliche und visuelle Material in diesem Heft fällt dabei ins Auge. Ich muss diesbezüglich anmerken, dass wir den Artikel "Ein verleugnetes Verbrechen" von Frank Otto und Tobias Völker für nicht objektiv erachten. Da das Thema aus einem einseitigen Blickwinkel behandelt wird und andere Meinungen nicht berücksichtigt werden, genügt dieser Artikel nicht den wissenschaftlichen Anforderungen. Daher erachte ich es für sinnvoll, Sie auf einige Punkte hinzuweisen, die es ermöglichen könnten, in Zukunft auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Aspekte an das Thema heranzugehen.

Im Jahr 1915 erlebten Türken, Armenier und andere Völker großes Leid. Es zeugt jedoch von keinem objektiven Geschichtsverständnis, auf eine selektive Weise ausschließlich das Leid der Armenier zu thematisieren, die Erlebnisse in verschiedenen Formen zu verzerren und die Ereignisse als Verbrechen der Türken an den Armeniern und als Völkermord darzustellen, der ohnehin im Völkerrecht eindeutig definiert ist. Um eine Tat zum Völkermord zu erklären, bedarf es eines Urteils eines zuständigen Gerichts. Im Hinblick auf die Ereignisse im Jahr 1915 liegt jedoch kein derartiges Urteil vor.

Obwohl sämtliche türkische Archive offen zugänglich sind, konnte bislang nicht ein einziges Dokument gefunden werden, wonach die damalige osmanische Regierung die Umsiedlungen mit dem Ziel der planmäßigen Vernichtung der Armenier eingeleitet hat. Die Tatsache, dass die osmanische Regierung im Zusammenhang mit den Umsiedlungen Maßnahmen im Hinblick auf den Schutz der Routen und Siedlungen für die in die südlichen Provinzen verbrachten armenischen Kolonnen getroffen und diese mit Verpflegung unterstützt hat, ist ein Beleg für die Unhaltbarkeit des Völkermord-Vorwurfes.

Daher wäre es im Hinblick auf objektivere und anerkannte wissenschaftliche Arbeiten hilfreich, wenn Sie bei der Thematisierung der Ereignisse von 1915, die zu Recht Gegenstand wissenschaftlicher Debatten und historischer Forschung sind, auch die anders lautende Meinung renommierter Historiker hinzuziehen würden. Denn Wissenschaftler, darunter sowohl Historiker als auch Juristen, wie die US-Amerikaner Bernard Lewis, Stanford Shaw, Guenter Lewy, Justin McCarthy, Norman Itzkowitz, Brian Williams, David Fromkin, Avigdor Levy, Michael Gunter, Pierre Oberling, Roderic Davison, Michael Radu und Edward Erickson, sowie die Briten Norman Stone und Andrew Mango, Franzosen wie Gilles Veinstein oder Italiener wie Stefano Trinchese und Augusta Sinagra sind der Meinung, dass die Umsiedlung keinen Völkermord darstellt.

Die vorgenannten Ausführungen zu den Ereignissen von 1915 bilden lediglich einen Bruchteil anders lautender Meinungen. Ob man diese Auffassung teilt, bleibt sicherlich jedem einzelnen überlassen. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass es die wissenschaftliche Ethik gebietet, dass ein Artikel, der mit dem Anspruch der Informationsvermittlung für die Öffentlichkeit verfasst wurde, bei einem derart umstrittenen Thema alle Standpunkte darlegen sollte.

Mit diesen Gedanken wünsche ich Ihnen viel Erfolg für Ihre journalistische Arbeit und bitte um Veröffentlichung meines Schreibens unter der Rubrik "Briefe an die Redaktion".

Mit freundlichen Grüßen, H. Avni Karslıoğlu, Botschafter der Republik Türkei

Osmanisches Reich: "Ein verleugnetes Verbrechen"
© GEOEPOCHE

Chefredakteur Michael Schaper - 13.12.2012

Sehr geehrte Exzellenz, Herr Botschafter Karslıoğlu,

vielen Dank für Ihren Brief. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Argumenten nicht folgen können.

1. Ihre Behauptung, man dürfe den Begriff "Völkermord" nur dann benutzen, wenn es ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt, erscheint mir haarspalterisch (zumal es ein entsprechendes Gerichtsurteil tatsächlich gibt: 1919 verurteilte ein osmanisches Kriegsgericht den ehemaligen Großwesir Talaat Pascha wegen vorsätzlichen Massenmordes an Armeniern in Abwesenheit zum Tode). Wenn mehr als eine Million Menschen einer bestimmten Volksgruppe durch Gewalt ums Leben kommen, ist es meiner Meinung nach naheliegend, von Völkermord zu reden. Zudem: Würde ein Verzicht auf diesen Begriff irgendetwas an den Fakten ändern?

2. Es mag durchaus so sein, dass es kein Dokument gibt, das belegt, dass die damalige türkische Regierung die "Umsiedlungen" der Armenier angeordnet hat. Aber wenn Sie mir diese Bemerkung erlauben: Auch zu der von den Nationalsozialisten betriebenen Ermordung der europäischen Juden gibt es keinen überlieferten Befehl Adolf Hitlers; dennoch sind die Fakten doch unbestritten. Auch hier scheinen Sie rein formal zu argumentieren; Tatsache ist doch, dass 1,2 Millionen Armenier "umgesiedelt" wurden und dass dabei mehr als eine Million Menschen ums Leben kamen.

3. Wenn Sie schreiben, "die osmanische Regierung (hat) im Zusammenhang mit den Umsiedelungen Maßnahmen im Hinblick auf den Schutz der Routen und Siedlungen für die in die südlichen Provinzen verbrachten armenischen Kolonnen getroffen und diese mit Verpflegung unterstützt", so kommt mir diese Wahrnehmung der Realität angesichts des unfassbaren Leids, das die Armenier auf diesen Todesmärschen erlitten und das wir in unserem Heft ausführlich dokumentiert haben, sehr ungewöhnlich vor, um nicht zu sagen: zynisch.

4. Da Sie in Ihrem Brief auf die osmanischen Archive verweisen, möchte ich Sie auf das Buch "Young Turks' Crime Against Humanity: The Armenian Genocide and Ehtnic Cleansing in the Ottoman Empire" von Taner Akçam hinweisen. Darin räumt der Autor mit dem weitverbreiteten Mythos auf, in den osmanischen Archiven gäbe es keine Belege für Vorsätzlichkeit. Das Besondere an dem kürzlich erschienenen Buch ist, dass der Autor nachweist, wie sich anhand von osmanischem Archivmaterial die Mentalität der jungtürkischen Befehlshaber, die Befehlsketten sowie bis ins Detail die Abläufe rekonstruieren lassen. Er weist auch nach, dass neben den offiziellen auch inoffizielle Befehle erteilt wurden, die natürlich nicht dokumentiert sind, die sich aber aus den Protesten einzelner Beamter, die sich weigerten, diese Befehle auszuführen, rekonstruieren lassen. Und natürlich erlauben auch die Abläufe der Ereignisse, wie sie wieder und wieder geschildert wurden, Rückschlüsse auf den Inhalt der Befehle – sprich darauf, dass die Tötungen keineswegs "Unfälle" waren, sondern systematisch geplant.

5. Auf die endlose Liste angeblicher Gegner der Genozid-These möchte ich nicht weiter eingehen. Viele der von Ihnen genannten Autoren haben sich vor längerer Zeit oder nur am Rand zu dem Thema geäußert. Gleichzeitig wäre die Liste von seriösen Wissenschaftlern, die den Tatbestand des Genozids für unbestreitbar halten, um ein Vielfaches länger. In diesem Zusammenhang möchte ich nur auf die Arbeiten des renommierten Historikers Hilmar Kaiser verweisen, etwa auf seinen Beitrag im "Oxford Handbook of Genocide Studies" (2010), oder auf den Aufsatz des Historikers Fikret Adanir "Die historiografische Kontroverse über die 'Armenische Frage' und den Völkermord an den osmanischen Armeniern im Ersten Weltkrieg" in dem Band "Turkey in the Twentieth Century" (Berlin 2008).

Wir bleiben deshalb bei unserer Darstellung.

Mit freundlichen Grüßen Michael Schaper Chefredakteur

Lesen Sie hier den Artikel "Ein verleugnetes Verbrechen" nach:

GEO EPOCHE Nr. 56 - 8/12 - Das Osmanische Reich (1300-1922)

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