GEO: Herr Professor Birnbacher, derzeit ist eine Organentnahme in Deutschland nur zulässig, wenn die betreffende Person zu Lebzeiten eingewilligt hat. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten will nun erneut die sogenannte Widerspruchsregelung vorantreiben. Das hieße, dass jede Person automatisch nach ihrem Tod potenzieller Organspender ist, außer sie hat zu Lebzeiten widersprochen. Was halten Sie von dieser Initiative?
Prof. Dr. Dieter Birnbacher: Aus ethischer Sicht ist dieses Gesetzesvorhaben problematisch.
Weshalb?