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Gastronomie Recht im Alltag: Nein, der Letzte aus der Runde muss nicht die Zeche zahlen

Gäste schulden dem Wirt immer nur jene Getränke, die sie auch selbst bestellt haben
Gäste schulden dem Wirt immer nur jene Getränke, die sie auch selbst bestellt haben
© puhhha/ Adobe Stock
Oftmals bleibt am Ende eines Abends in großer Runde noch ein Getränk auf der Rechnung offen. Doch der letzte Gast ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, die restliche Zeche zu zahlen

Nach und nach verabschieden sich die Freunde und Kolleginnen und verlassen die fröhliche Runde, um den Heimweg anzutreten. Beim Hinausgehen zahlt jeder seine Zeche bei der Wirtin oder dem Kellner des Lokals. Aber was, wenn jemand vergessen hat, ein Getränk oder eine Speise zu bezahlen, und am Ende noch etwas offen bleibt? Ist dann die letzte Person, die geht, der Dumme und muss den Rest übernehmen? "Nein", sagt Rechtsexpertin Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern. "Wenn jeder aus der Gruppe seine Getränke und Speisen selbst bestellt hat, ist der letzte Gast nicht verpflichtet, für alle zu bezahlen."

Theoretisch muss für jeden Gast eine eigene Rechnung angelegt werden

Denn juristisch gesehen schließt die Wirtin mit jedem Gast einen eigenen Vertrag ab. Also kann sie auch nur ihm die Rechnung stellen. Daraus folgt: "Jeder muss nur das bezahlen, was er oder sie tatsächlich bestellt hat." Der Kellner oder die Wirtin muss eigentlich für jeden Gast eine eigene Rechnung anlegen. Wenn er oder sie sämtliche Bestellungen auf nur einen Bon bucht, um sich die Arbeit zu erleichtern, geschieht das auf das Risiko, auf offenen Forderungen sitzenzubleiben: Das Lokal ist in der Beweispflicht, wer was bestellt hat.

Da bringt es dem Gastronomen oder der Gastronomin auch nichts, die Polizei einzuschalten: Aussage steht gegen Aussage. Erst recht, wenn nicht bewiesen werden kann, dass überhaupt jemand die strittigen Speisen und Getränke bestellt hat. Doch Vorsicht: Hat eine Person Getränke oder Speisen für die gesamte Gruppe bestellt, kann sie sich nicht mehr weigern, die offenen Posten zu übernehmen. 

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