5. Nachbarn müssen sich mit dem Grillabend abfinden
Stimmt nicht ganz. Generell ist das Grillen im Garten, auf dem Balkon oder auf der Terrasse zwar zulässig – sofern es nicht laut Mietvertrag ausdrücklich verboten ist. Allerdings gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Sprechen Sie mit Ihren veganen Nachbarn also lieber, wenn Sie regelmäßig Steaks auf den Rost hauen. Zwar gibt es mittlerweile einige Gerichtsurteile zum Thema Grillen. So befand ein Essener Gericht, es dürfe nur einmal pro Monat gegrillt werden - und nur nach Ankündigung bei den Nachbarn 48 Stunden vorher. Das ist aber kein Gesetz, sondern eine Einzelfallentscheidung. Also: Grillen Sie, wo Sie wollen, aber nehmen Sie Rücksicht auf Menschen, die der Rauch stören könnte.