Der Fall:
Frau P. buchte für die Tochter, 17, eine Pauschalreise nach Ibiza, Unterbringung im halben Doppelzimmer. Alter und Name werden bestätigt. Vor Ort stimmt das Mädchen zu, ihr Zimmer mit einem gleichaltrigen Belgier zu teilen. Als Frau P. nach vier Tagen davon erfährt, lässt sie die Tochter umquartieren und fordert Entschädigung, doch der Anbieter zahlt nicht. Muss er?
Die Antwort des Experten:
"Die Tochter ist älter als 16 Jahre, darum ist es legal, wenn sie, selbst gegen den Willen der Eltern, das Hotelzimmer mit einem Mann teilen will. Der Anbieter hätte sie nicht umquartieren müssen und braucht nichts zu bezahlen."

Ihre Fragen zum Reiserecht, erklärt Prof. Dr. Ernst Führich. Er ist durch viele Veröffentlichungen wie dem Ratgeber "Reiserecht - Guter Rat bei Urlaubärger" als einer der führenden Reiserechtler ausgewiesen. Aktuelles zum Reiserecht und seine "Kemptener Reisemängeltabelle finden Sie unter www.reiserecht-fuehrich.de.
Ihre Fälle
Hatten Sie auch Ärger im Urlaub? Dann schildern Sie uns Ihren Fall per Mail: geo-saison@geo.de