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Deutsches Kaiserreich: Chronik: Deutsches Kaiserreich
Der erste Staat der Deutschen - Zahlen und Fakten
Seit 1815 existiert
auf dem Territorium
des späteren Deutschen
Reichs und
Österreichs der
Deutsche Bund, eine
Konföderation von
anfangs 34 souveränen
Fürstentümern,
darunter dem Königreich
Bayern, sowie
vier Freien Städten.
Das zentrale gemeinsame
Organ der
Bundesmitglieder,
der Bundestag in
Frankfurt am Main,
ist kein gewähltes
Parlament, sondern
ein von den Fürsten
der Einzelstaaten
beschickter Gesandtenkongress,
der die
gemeinsamen Angelegenheiten
regeln
soll; seine Beschlüsse
sind für die Einzelstaaten
bindend.
Die bedeutendste
Macht innerhalb
des Deutschen Bundes
ist Österreich,
dessen Vertreter
auch den Vorsitz im
Bundestag führt.
1862
23. September.
Berlin: Da das preußische
Abgeordnetenhaus
eine von
König Wilhelm I.
gewünschte Erhöhung
des Militäretats
ablehnt, trägt
sich der Monarch
mit Rücktrittsgedanken.
Doch dann
beschließt er, Otto
von Bismarck zum
Ministerpräsidenten
zu ernennen:
einen politisch
hochbegabten, skrupellosen,
erzkonservativen
Junker.
Bismarck, den
wohl vor allem seine
Durchsetzungskraft
und sein kompromissloser
Monarchismus
für die ihm
anvertraute Aufgabe
geeignet machen,
verspricht dem König,
auch ohne Zustimmung
des Parlaments
zu regieren.
Fortan führt er
die Amtsgeschäfte
ohne einen von
den Abgeordneten
bewilligten Staatshaushalt.
1863
23. Mai.
Leipzig:
Ferdinand Lassalle
gründet den Allgemeinen
Deutschen
Arbeiterverein,
die erste deutsche
Arbeiterpartei.
Zentrale
Forderungen
Lassalles sind
ein Lohn, der
nicht nur das Existenzminimum
abdeckt, sowie die
Einführung des
allgemeinen, gleichen
und direkten
Wahlrechts.
Im Laufe des
Jahres führt der
Politiker mehrere
geheime Gespräche
mit Bismarck.
Der erhofft sich
von Lassalles Partei
politische Unterstützung
im Kampf
gegen die liberalen
Politiker, die nach
wie vor das preußische
Abgeordnetenhaus
dominieren.
Die Lohnarbeiter
in der Industrie,
deren Anteil an der
Gesamtzahl der
Erwerbstätigen
seit Jahren wächst,
organisieren sich
zunehmend in Arbeitervereinen
und
Gewerkschaften.
1864
Deutsch-Dänischer Krieg: Als Dänemark das Herzogtum Schleswig in sein Reich integrieren will, kommt es im Februar 1864 zum Krieg mit dem Deutschen Bund. Preußische und österreichische Soldaten besetzen Schleswig und können bei der Schlacht an den Düppeler Schanzen am 18. April die Entscheidung für die deutschen Staaten erzwingen. Nach dem Wiener Friedensvertrag werden die Herzogtümer Schleswig und Holstein fortan gemeinsam von Preußen und Österreich verwaltet.
1866
Die gemeinsame
Verwaltung der
zuvor erstrittenen
Herzogtümer durch
Preußen und Österreich
scheitert, der
Konflikt eskaliert
im Sommer zum
Krieg. Preußen erklärt
den Deutschen
Bund für aufgelöst
und schlägt
Österreich mitsamt
seiner Koalition
deutscher Mittelstaaten
am 3. Juli
bei Königgrätz.
Damit ist der Weg
frei für die von Bismarck
favorisierte
"kleindeutsche
Lösung": die Einigung
Deutschlands
ohne Österreich.
Der Gebietsgewinn
für König Wilhelm
I. ist gewaltig:
Zusätzlich zu
Schleswig und Holstein,
die nun allein
Preußen unterstehen,
annektiert
er das Königreich
Hannover, das Kurfürstentum
Hessen,
das Herzogtum
Nassau und die bis
dahin Freie Stadt
Frankfurt am Main.
18. August.
Anstelle
des aufgelösten
Deutschen Bundes
entsteht auf
Initiative Preußens
der Norddeutsche
Bund, dem erst 18,
dann 22 nördlich
des Mains gelegene
Länder mit etwa
30 Millionen Einwohnern
angehören
(und jetzt auch –
anders als im Deutschen
Bund – die
östlichsten Provinzen
der Hohenzollern-
Monarchie).
Da der preußische
Staat vier Fünftel
des Bundesgebietes
umfasst, ist seine
Vormachtstellung
innerhalb des neuen
Staatengebildes
unumstritten.
Aus Rücksicht auf
Frankreich, das
nach dem preußischen
Sieg über
Österreich die Entstehung
eines
starken deutschen
Nationalstaats
fürchtet, bezieht
Bismarck die süddeutschen
Länder
(Bayern, Württemberg,
das Großherzogtum
Hessen,
Baden) nicht in den
Staatenbund mit
ein. Er schließt aber
geheime "Schutz- und
Trutzbündnisse"
mit den Einzelstaaten,
die sie
verpflichten,
im
Verteidigungsfall
unter preußischer
Führung in den
Krieg zu ziehen.
1867
März.
Der französische
Kaiser Napoleon
III. versucht,
den preußischen
Machtzuwachs zu
kompensieren und
einigt sich mit dem
König der Niederlande
über den
Erwerb
des von
diesem in Personalunion
regierten
Großherzogtums
Luxemburg. Da
Luxemburg jedoch
bis 1866 zum Deutschen
Bund gehört
hat, rebelliert die
nationalistisch gesinnte
Öffentlichkeit
in Deutschland
gegen den Kaufvertrag.
Angesichts der
Gefahr eines Krieges
mit Preußen
muss Napoleon auf
den Kauf verzichten.
Eine internationale
Konferenz
schreibt die Neutralität
Luxemburgs
fest. Diese diplomatische
Niederlage
verschärft
die Spannungen
zwischen Preußen
und Frankreich.
1. Juli.
Die von
Bismarck mitgestaltete
Verfassung
des Norddeutschen
Bundes tritt in
Kraft. Sie sieht für
den Staatenbund
einen nach allgemeinem,
gleichem
und direktem Männerwahlrecht
gewählten
Reichstag
vor. Die eigentliche
Macht liegt jedoch
bei Wilhelm I. und
bei Bismarck, der
fortan auch als
"Bundeskanzler"
agiert.
1870
Deutsch-Französischer
Krieg: Nach
einem Streit um die
spanische Erbfolge
fordert Frankreich
vom preußischen
König, eine weitere
Kandidatur eines
Hohenzollern nicht
zu unterstützen.
Die Absage Wilhelms
I. wird von
Bismarck absichtlich
derart verkürzt
dargestellt, dass sie
Frankreich beleidigt
("Emser Depesche").
Frankreich
erklärt Preußen am
19. Juli den Krieg.
Nun werden die
zuvor von Preußen
mit den süddeutschen
Staaten Bayern,
Württemberg,
Baden und Hessen
abgeschlossenen
Bündnisse aktiviert;
gemeinsam mit
Preußen und den
übrigen Staaten des
Norddeutschen
Bundes ziehen sie
gegen Paris. Auf
dem Schlachtfeld ist
Deutschland nun
vereint – unter Führung
Preußens und
ohne Österreich.
In der Schlacht
bei Sedan erringen
die deutschen Armeen
Anfang September
einen entscheidenden
Sieg
über die Franzosen,
deren Kaiser Napoleon
III. gefangen
genommen wird.
Anschließend belagern
die deutschen
Truppen Paris.
