Die Apotheke ist der Ort, an dem man Medikamente bekommt - das ist klar. Aber nicht nur. Viele Apotheken bieten auch weitere Leistungen rund um die Gesundheit an. So kann man sich dort im Herbst gegen Grippe (ab 18 Jahren) und Corona (ab 12 Jahren) impfen lassen.
Künftig soll dort noch mehr möglich sein. Weitere Impfungen, etwa gegen FSME und Tetanus zum Beispiel. Oder unter bestimmten Umständen Blutabnahmen, etwa um die Wirkung von Medikamenten zu kontrollieren. Der Bundestag hat diese sogenannte Apothekenreform beschlossen.
Welche Leistungen kann man in der Apotheke jetzt schon in Anspruch nehmen? Hier kommen drei Beispiele für sogenannte pharmazeutische Dienstleistungen, für die die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Gut zu wissen: Weil entsprechende Schulungen notwendig sind, bietet nicht jede Apotheke sie an.
1. Medikationsanalyse: Vertragen sich meine Medikamente?
Je mehr Medikamente man einnimmt, desto höher ist das Risiko für Neben- oder Wechselwirkungen. Hier kommt eine Medikationsanalyse ins Spiel: Wer fünf oder mehr ärztlich verordnete Medikamente einnimmt, hat alle zwölf Monate Anspruch darauf. Kommen mindestens drei neue Medikamente hinzu oder werden ausgetauscht, kann man auch früher wiederkommen, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).
Apotheker oder Apothekerin betrachtet bei der Medikationsanalyse die Gesamtheit aller Medikamente, die man einnimmt - auch frei verkäufliche wie Schmerzmittel gehören dazu. Übrigens sollte man laut der Verbraucherzentrale auch Nahrungsergänzungsmittel zu dem Termin mitbringen. Kalzium etwa kann die Wirkung von Medikamenten beeinflussen.
Lebensgewohnheiten wie etwa Rauchen werden ebenfalls in die Analyse einbezogen. Am Ende des Termins bekommt man eine Einschätzung, ob die eigene Medikation Risiken birgt, plus einen aktuellen und vollständigen Medikationsplan.
2. Blutdruckmessung: Bringen die Tabletten etwas?
Schlagen die Blutdrucktabletten an? Für eine erste Einschätzung können Patientinnen und Patienten in die Apotheke gehen. Alle, denen ein blutdrucksenkendes Medikament verschrieben wurde, haben laut der ABDA alle zwölf Monate Anspruch auf eine kostenlose Blutdruckmessung in der Apotheke. Haben sich Präparat oder Dosierung geändert, kann man früher zur Messung wiederkommen.
Um ein realitätsgetreues Bild zu bekommen, wird der Blutdruck bei dem Termin kurz hintereinander dreimal gemessen, so die ABDA. Tanzt er aus der Reihe, liegt die Entscheidung über die Anpassung der Medikamente am Ende beim Arzt oder bei der Ärztin.
3. Inhalationsschulungen: Nutze ich das Gerät richtig?
Bei Asthma oder COPD beispielsweise bekommen Betroffene oft Medikamente zum Inhalieren verordnet. Doch nur, wenn man das Gerät richtig anwendet, kommt genug Wirkstoff in der Lunge an. Plus: Fehler bei der Inhalation können zu Nebenwirkungen wie Pilzinfektionen im Mund führen, so die ABDA.
Damit das nicht passiert, kann man sich in der Apotheke sein Inhalationsgerät im Detail erklären lassen - und die Inhalation unter Beobachtung der Apotheken-Fachkraft üben.
Die Dienstleistung können alle nutzen, die zum ersten Mal ein Inhalationsgerät verschrieben bekommen haben, oder für ihr bereits bekanntes Gerät in den letzten zwölf Monaten keine Einweisung bekommen haben. Nach zwölf Monaten kann man erneut zur Inhalationsschulung in die Apotheke gehen - bei einem Geräte-Wechsel sogar schon früher.
Wann die Apotheke noch berät
Auch Krebspatientinnen und -patienten, die eine Chemotherapie oder Antihormontherapie in Form von Tabletten oder Kapseln einnehmen, finden in der Apotheke Beratung.
Selbiges gilt für alle, die eine Organtransplantation hinter sich haben und Medikamente einnehmen, die das Immunsystem unterdrücken. In beiden Fällen sollen durch die Beratung mögliche Sicherheitsrisiken durch die Medikamenten-Kombination aufgespürt werden.
Ob eine pharmazeutische Dienstleistung für einen selbst infrage kommt, kann man durch einen Schnellcheck auf dem Informationsportal "pharmazeutische-dienstleistungen.de" der ABDA herausfinden.