Seit 1819: Aktiver Tierschutz in Deutschland
Der Stuttgarter Stadtpfarrer Christian Adam Dann veröffentlicht Schriften, in denen er dazu aufruft, Tiere würdig zu behandeln. Er fordert im Namen der Tiere: "Macht unser meist kurzes, mühevolles Leben erträglich und unseren Tod so leicht wie möglich." Einer seiner Nachfolger, Albert Knapp, gründet nach Danns Tod 1837 den ersten deutschen Tierschutzverein und ein dazugehöriges Tierheim in Stuttgart.
1871: Reichsstrafgesetzbuch
Tierschutz wird ins Gesetz aufgenommen. § 360. Nr 13 bestimmt, dass betraft wird, wer "öffentlich oder in Ärgernis erregender Weise Tiere boshaft quält oder misshandelt".
1881: Deutscher Tierschutzbund
Den Tierschützern Dann und Knapp folgend, werden Tierheime gegründet. 1881 schließen sie sich im "Deutschen Tierschutzbund" zusammen und diskutieren fortan gemeinsam über Themen wie Tiertransport und -haltung, Schlachtung, Zucht und Jagd.
4. Oktober 1931: Welttierschutztag
Seit Zustimmung des Internationalen Tierschutzkongresses gilt der 4. Oktober, der Namens- und Geburtstag von Franz von Assisi, als Welttierschutztag. Von Assisi zeichnete sich als einer der ersten im 13. Jahrhundert durch seine richtungsweisenden Tierpredigten aus.
1933: Reichstierschutzgesetz
Der § 145b des Strafgesetzbuches bestraft das absichtliche Quälen von Tieren. Auch das Schächten wird verboten - wenn auch mit propagandistischem Hintergrund. Nach 1945 gilt das entworfene Reichstierschutzgesetz für die Bundesrepublik und die DDR.
1. Oktober 1972: Tierschutzgesetz
Das TierSchG ist "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf" (§1) entstanden. Es enthält große Teile des 1933 in Kraft getretenen Reichstierschutzgesetzes und ist gegliedert in die Abschnitte Tierhaltung, Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren, Tierversuche, Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung und Vermehrung, Zucht und Handel sowie Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbote.
1999: EU-Zoorichtlinie
Diese EU-Richtlinie regelt die Haltung von Wildtieren in Zoos. Sie umfasst Faktoren, die der Arterhaltung wie auch Umweltpädagogik dienen. Betriebe müssen sie bis 2002 umgesetzt haben.
2001: Tierschutz-Nutztierverordnung
Die Haltungsvorschrift für Legehennen tritt in Kraft. Zudem umfasst die TierSchNutztV Abschnitte zur Haltung von Kälbern, Masthühnern, Schweinen und Pelztieren, die alle bis 2006 umgesetzt werden müssen.
1. August 2002: Tierschutz im Grundgesetz
Der Bundestag ergänzt "(...) und die Tiere" im Artikel 20a des Grundgesetzes. Er lautet jetzt: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
2006: Verschärfte Haltungsbedingungen auf deutschen Pelzfarmen
Nach ersten Empfehlungen 1999 steht sieben Jahre später eine europaweite Regelung fest. So dürfen Käfige nicht mehr übereinander gestapelt werden, die Tiere müssen einen größeren Lebensraum und artgerechte Materialien wie Sandgruben und Plätze zum Scharren zur Verfügung haben.
2008: Zirkusregisterverordnung
Demnach müssen Betreiber das Wohlergehen ihrer Tiere vom Land überwachen lassen und Daten preisgeben.
2009: Importverbot für Hunde- und Katzenfelle
Nachdem Tierschutzorganisationen massiv gegen den Import von Fellen aus China, Thailand, Korea und den Philippinen protestierten, beschließt das Europäische Parlament ein Importverbot für Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien und Dänemark.
2009: Einführung vom Transponderchip
Um den brutalen Schenkelbrand der Fohlen EU-weit zu vermeiden, geht der Chip als individuelle und unverwechselbare Kennzeichnung an den Start - allerdings verpflichtend nur für Pferde, Esel, Maultiere und andere Huftiere, die nach dem 1.7.2009 geboren sind.
2010: Praxisanleitung 10 und Versuchstierrichtlinie
Um die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) in Einklang mit dem Tierschutz zu bringen, umfasst die Praxisanleitung 10 den Zusatz "Tierversuche nur als letzte Möglichkeit". Gleichzeitig tritt die Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (Versuchstierrichtlinie) in Kraft.
2010: Einfuhr und Handel von Robbenprodukten EU-weit verboten
Zweifelhafte Luxusgüter wie Pelze, Mäntel oder Mützen dürfen europaweit nicht mehr eingeführt werden. In Kanada dürfen zudem Robben nicht mehr für kommerzielle Zwecke gejagt werden.
2012: Tierschutz-TÜV
Ein Prüfverfahren für Tierhaltungssysteme und Betäubungsgeräte für die Schlachtung (von vorläufig nur Legehennen) tritt in Kraft. Es verpflichtet Betreiber von Geflügelhöfen, Hühnern einen geringfügig größeren Käfig (800 statt 550 Quadratzentimeter) und artgerechtes Material (Sitzstangen, Sand) zur Verfügung zu stellen.
2013: Einheitliche Schlacht-Verordnung in der EU
Sie enthält Vorschriften für den Bau und die Ausrüstung von Schlachthöfen und fördert die Entwicklung neuer Betäubungs- und Tötungsverfahren. Außerdem sollen Standardarbeitsanweisungen folgen.
Zur Zeit (Stand August 2012) befasst sich der Bundesrat mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Folgende Punkte sind enthalten:
- Gewährleistung von Schutz der Versuchstiere sowie gesonderte Regelungen für Affen und die Förderung von Ersatzmethoden
- Qualzuchtverbot, beinhaltet explizite Regeln für Privatzüchter und ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen
- Schenkelbrand. Die Ausnahmeregelung der Kennzeichnung von Fohlen mit einem Brandzeichen, um Zugehörigkeit zum Zuchtverband sichtbar zu machen, entfällt zukünftig
- Veränderungen in der Nutztierhaltung, beinhaltet beispielsweise ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration (bis zum Jahr 2017) und ein Verbot vom Schwänze-Kupieren und Schnabel-Kürzen
- Verbot bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben
- Einführung eines Tierschutz-Labels, das, ähnlich dem Biosiegel, die Herkunft und Haltung des erhaltenen Produktes verdeutlicht