
Im Schutze des Felsens
Noch sind es nicht sehr viele Menschen, die ihre Asche von Angehörigen oder Bestattern an einer Bergwand verstreuen oder unter der Grasnarbe am Fuße eines Felsens vergraben lassen. Möglich ist das etwa in der schweizerischen Grafschaft Greyerz. Die Kundschaft mancher eidgenössischer Naturbestatter kommt inzwischen überwiegend aus Deutschland, wo derartige Praktiken verboten sind
© Michael Lange