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Yogamatte, Gymnastikball & Co. Schadstoffe in Sportartikeln gefunden: So können Sie sich schützen

Home Workout
Das Home-Workout und seine unsichtaberen Gefahren: In Sportartikeln könnten sich Schadstoffe verstecken
© Adelaides / shutterstock
Yogamatte, Gymnastikball, Pilates-Airpad, Springseil und co: Laut einer aktuellen Untersuchung sind zahlreiche Sportartikel mit Schadstoffen belastet. Darauf können Sie beim Kauf achten

Sport in den eigenen vier Wänden ist voll im Trend. Das haben anscheinend auch die Hersteller von Fitnessgeräten längst erkannt: Die jüngst veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Preise für Fitnessgeräte im Dezember 2020 um 13,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen sind. Und auch wenn größere Geräte wie Laufband, Ergometer, Rudergerät oder Crosstrainer noch längst nicht zur Standardausstattung der deutschen Haushalte gehören, werden viele mittlerweile eine obligatorische Yogamatte, Hanteln oder Sportschuhe besitzen. Doch genau bei diesen Artikeln gilt es, genau hinzuschauen – denn sie könnten unsichtbare Gefahren bergen:

„Besonders besorgniserregende Stoffe“ in Sportartikeln

Das EU-LIFE Projekt AskREACH, benannt nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH, untersuchte 82 Produktproben von entsprechenden Sportartikeln aus 13 europäischen Ländern auf „besonders besorgniserregende Stoffe“. Darunter: Schwermetalle, Alkylphenole, bestimmte Weichmacher und Flammschutzmittel. Substanzen, die zum Beispiel als hormonell wirksam, krebserregend oder besonders kritisch für die Umwelt eingestuft werden. Das Ergebnis: Elf Prozent der untersuchten Sportartikel enthielten entsprechende Stoffe in einer Konzentration über 0,1 Prozent - das gab das Umweltbundesamt kürzlich in einer Pressemitteilung bekannt. Ist dieser Wert überschritten, sind Hersteller, Händler und Importeure eigentlich gesetzlich dazu verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über diese Stoffe zu geben. Manuel Fernandez, Experte für Chemikalienpolitik des BUND, einem der Projektpartner von AskREACH, berichtete allerdings, dass keine der Firmen, die unzulässig belastete Produkte vertreiben, auf Anfragen im Vorfeld dazu in der Lage waren, ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht nachzukommen.

Weichmacher dünsten aus

Neben Springseilen, Wasserflaschen und Schwimmutensilien wurden auch Gymnastikbälle untersucht. In einem Pilates-Ball aus Luxemburg wurde dabei der Weichmacher DIBP in einer Konzentration von 41 Prozent festgestellt. Die Substanz gilt als besonders besorgniserregender Stoff, da sie unter anderem die Fortpflanzungsfähigkeit und den Hormonhaushalt negativ beeinträchtigen kann. Bei einem Overball aus der Tschechischen Republik waren es noch rund 35 Prozent, und selbst ein in Deutschland erworbener Pilates-Airpad kam auf 15 Prozent des Weichmachers, der – neben DEHP – eigentlich bereits ab einer Konzentration von über 0,1 Prozent seit Juli 2020 in der EU nicht mehr in neuen Produkten enthalten sein darf.

Kurzkettige Chlorparaffine in einem Springseil, Allergene in einem Tennisball und einer Yogamatte: Der BUND-Experte spricht von einem insgesamt beunruhigenden Ergebnis. Doch insbesondere bei Produkten aus Weich-PVC sei Vorsicht geboten, „weil hier chemische Zusatzstoffe benötigt werden, um das Material biegsam zu machen. Diese Weichmacher dünsten aus, können eingeatmet und über die Haut aufgenommen werden“, erläutert Fernandez.

App zum Schutz vor Schadstoffen

Schadstoffbelastete Produkte bergen also nicht erst bei der Entsorgung eine langfristige Gefahr für Tier- und Umwelt, sondern auch ein ganz unmittelbares Gesundheitsrisiko für den Verbraucher. Eine Möglichkeit, sich vor potentiell gefährlichen Artikeln zu schützen, bietet die Verbraucherschützer-App „ToxFox“ des BUND. Neben Sportartikeln befinden sich hier auch Spielzeuge, Möbel, elektronische Geräte sowie Kosmetik- und andere Alltagsprodukte in der Datenbank. Die Produktnamen lassen sich über ein Suchfeld eingeben oder man nutzt den Barcode-Scanner und schaut sich anschließend die im Produkt enthaltenen Schadstoffe, deren Funktion und Probleme in einer Auflistung an. Einziges, aber logisches Manko: In der App werden nur Produkte geführt, für die das Auskunftsrecht der EU gilt. Sollte ein Produkt darunter fallen, aber noch keine Infos aufgeführt sein, lässt sich die „Giftfrage“ direkt in der App stellen. Dafür schickt der BUND eine E-Mail-Anfrage an den Hersteller, der gesetzlich dazu verpflichtet ist, innerhalb von 45 Tagen zu antworten. Eine entsprechende Anfrage lässt sich auch über die Smartphone-App Scan4Chem des Umweltbundesamtes durchführen.

Der BUND empfiehlt zudem bei dem Produktkauf auf chemische Gerüche zu achten und rät zudem von dem Kauf von billigen Kunststoff-Artikeln aus Weich-PVC oder dunklem Hartplastik ab. Stattdessen lohnt sich ein Blick auf Umweltzeichen wie den Blauen Engel und das EU-Ecolabel.

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