Einige Hotelsafes sind so leicht, dass man sie einfach unter den Arm klemmen und wegtragen könnte. Ist der Inhalt trotzdem versichert?
Erich Führich: Grundsätzlich haftet der Hotelier auch in solchen Fällen - allerdings nur für Gegenstände mit einem Wert bis 3500 Euro und für Geldbeträge bis 800 Euro. Ausnahme: Hat der Safe Mängel, haftet der Hotelier für den vollen Schaden. Würde der Dieb also einen Safe mit 1800 Euro aus der Wand heben, hätten Sie Anspruch auf die ganze Summe.
Handelt der Gast fahrlässig, wenn er einen unsicheren Safe benutzt? Vor einem Gericht wurde unlängst ein interessanter Fall verhandelt: Ein Gast hatte im Zimmersafe eines Fünf-Sterne-Hauses Schmuck und Bargeld im Wert von mehr als 100 000 Euro aufbewahrt. Just dieser Stahlschrank wurde aus der Wand gebrochen.
So viel Geld in den Safe zu legen war aber nicht besonders schlau. Richtig. Trotzdem verklagte das Opfer den Hotelier auf Schadenersatz. Und das Gericht gab ihm Recht - aber nur zu 50 Prozent. Die Richter sagten, der Gast handele "fahrlässig", wenn er solche erheblichen Werte in einem klapprigen Zimmersafe aufbewahre. O-Ton: „Gerade in Luxushotels muss mit Diebstählen gerechnet werden.“
Wer eine gute Digitalkamera, einen Laptop und Schmuck dabei hat, kommt leicht auf einen Wert von mehr als 3500 Euro. Was tun? Solche Wertsachen gibt man dem Hotel zur Aufbewahrung. Bei Verlust, Beschädigung und Zerstörung haftet der Hotelier mit seiner Versicherung auf den vollen Betrag.
Wenn ich im Hotel bestohlen wurde, wende ich mich an den Hotelier oder den Reiseveranstalter?
Der Gast hat nur gesetzliche Ansprüche gegen den Hotelier, nicht aber gegen die Haftpflichtversicherung des Hoteliers oder etwa gegen den Veranstalter einer Pauschalreise.
Oft liest man an Safes: "Keine Haftung". Stimmt das?
Das ist im europäischen Ausland wie im Inland eine glatte Irreführung, da diese Haftung weder durch Aushänge noch durch andere Vereinbarungen unterlaufen werden kann. Außer, der Gast unterschreibt eine Freistellungserklärung ...
Was genau muss der Hotelgast nach einem Diebstahl tun? Nach Paragraph 703 BGB hat der Gast unverzüglich nach Kenntnis von seinem Schaden dem Hotelier eine Schadensanzeige zu machen. Für die Reisegepäckversicherung brauchen Sie eine polizeiliche Anzeige, die man schnell machen sollte, spätestens am nächsten Tag.
Wenn der bestohlene Reisende alles richtig macht, bekommt er also sein Geld wieder, oder? Für den Prozess danach empfehle ich eine Rechtsschutzversicherung.