Steht Flugreisenden bei einer Verspätung eine Entschädigungszahlung zu? Bei der Antwort auf diese Frage kann es auf Minuten ankommen.
Denn die EU-Fluggastrechteverordnung hat klare Zeitschwellen: Kommen zum Beispiel gebuchte Flüge mehr als drei Stunden später als ursprünglich geplant an, stehen Passagieren unter bestimmten Voraussetzungen 250 bis 600 Euro zu. Ist man in diesem Szenario aber nur zwei Stunden und 55 Minuten zu spät am Zielflughafen, besteht kein Anspruch.
Maßgeblich ist dabei nicht der Zeitpunkt, an dem der Flieger auf der Landebahn aufsetzt. Sondern der Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtür geöffnet wird und die Passagiere aussteigen können. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2014 klargestellt.
Es komme tatsächlich auf die Türöffnung an, nach der die Verspätung bemessen wird und nach der auch Entschädigungen möglich seien, erklärt die Juristin Teresa Rewitzer vom Europäischen Verbraucherzentrum. Und genau diesen Moment sollten Urlauber bei verspäteten Flügen im Zweifel dokumentieren. Denkbar ist etwa ein Video. Das hilft als Nachweis, falls es später Streit um die tatsächliche Ankunftszeit des Fliegers gibt.
Was ist mit Zeitangaben der Flughäfen?
Denn auf Angaben im Netz kann man sich nicht immer verlassen: Nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) handelt es sich bei der Uhrzeit, die auf Flughafen-Homepages angegeben wird, in der Regel um eine andere Zeit als die der Türöffnung. Flughäfen stellen lediglich die Luftverkehrsinfrastruktur bereit und seien unbeteiligt in der rechtlichen Angelegenheit rund um Entschädigungen, teilt der BDL auf Anfrage mit. "Die Flughäfen geben daher in der Regel Uhrzeiten zur Landung an, die ihnen von der Vorfeldkontrolle übermittelt werden."
Uhrzeiten in weiteren Systemen wie zum Beispiel Flightradar, einer Website zum Nachverfolgen von Flugrouten, werden dem Branchenverband zufolge durch die jeweiligen Anbieter anhand der ausgewerteten Flugdaten ermittelt und haben "ebenfalls keine rechtliche Aussagekraft".
Türöffnung wird im Flugzeug-Logbuch vermerkt
Wo der Zeitpunkt der Türöffnung indes laut BDL unter anderem festgehalten wird: im Logbuch des Flugzeugs. So könnte die Airline also nachweisen, wenn eine Verspätung unter der für Entschädigungen relevanten Zeitschwelle lag.
Umgekehrt tun Passagiere gut daran, wenn sie selbst einen Nachweis über den Zeitpunkt der Türöffnung in der Hand haben – und sich nicht allein auf die Daten von Flughafen-Websites oder Tracking-Anbietern wie Flightradar verlassen.
Was zählt als ursprünglich geplante Ankunftszeit?
Wichtig zu wissen: Maßgeblich für die Berechnung möglicher Entschädigungen ist die ursprünglich geplante Ankunftszeit, die die Airline bei der Buchung angibt - nachträgliche Flugzeitänderungen mit neuen Buchungsbestätigungen von der Airline zählen nicht. Das hat der EuGH in einem Urteil Ende Oktober entschieden. (Az.: C‑558/24)
Ein Beispiel macht es deutlich: Sollte der Flug ursprünglich um 14.00 Uhr ankommen und verändert die Airline einen Tag vorher die geplante Landezeit auf 15.00 Uhr, ist für den Anspruch weiterhin 14.00 Uhr maßgeblich. Öffnen sich die Türen des Fliegers am Ziel also erst nach 17.00 Uhr, beträgt die Verspätung mehr als drei Stunden und man hat unter Umständen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.