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Fast Fashion Wegen Corona: Werden nun 500 Millionen Kleidungsstücke vernichtet?

Kleidungsstücke auf einem Ständer
Der Handelsverband Textil rechnet damit, dass Händler coronabedingt auf 500 Millionen Kleidungsstücken, Schuhen und Lederwaren sitzen bleiben könnten
© Maridav / shutterstock
In einem offenen Brief warnt Greenpeace: Wegen des Corona-Lockdowns liegengebliebene Ware könnte verbrannt oder geschreddert werden

Klamotten oder Schuhe shoppen nach Feierabend oder am Samstag? Was für viele Menschen zum Alltag gehörte, ist im Corona-Lockdown nicht möglich. Und das hat nicht nur Konsequenzen für Gewohnheits-Shopper. Auch der Fashion-Einzelhandel ächzt unter den pandemiebedingten Ladenschließungen.

In einer Pressemitteilung warnt der Handelsverband Textil vor einem Umsatzeinbruch von rund 30 Prozent für das Jahr 2020. Da der Wareneinkauf durch die langen Vorlaufzeiten in der internationalen Lieferkette kaum angepasst werden konnte, so Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels, stünden viele Geschäfte vor dem Aus.

Viele von ihnen werden auf einem gewaltigen Kleidungs- und Schuh-Berg sitzenbleiben. Denn die Geschäfte werden zwar nach wie vor regelmäßig mit Neuware beliefert – können aber über den Onlinehandel die Verluste aus dem Ladengeschäft nicht kompensieren.

Katastrophal für den Einzelhandel, aber auch für die Umwelt

Pagels rechnet damit, dass bis Ende Januar rund eine halbe Milliarde Kleidungsstücke, Schuhe und Lederwaren nicht verkauft werden. Neben dem Problem für die Geschäfte ergibt sich daraus auch ein Umweltproblem. Darauf hat jetzt Greenpeace in einem offenen Brief an die zuständigen Aufsichtsbehörden hingewiesen.

Die Vermutung der Umweltschützer: Die neuwertige, nicht verkaufte Ware könnte einfach vernichtet werden. Denn laut einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ ist der Handel nicht darauf eingestellt, eine solche Menge Waren zu lagern.

Neuware vernichten? Geht gar nicht, meint Greenpeace. Denn die Herstellung von Billigklamotten ist oft mit hohen Umweltbelastungen verbunden, Lederwaren werden oft unter katastrophalen Tierschutz-Bedingungen produziert. Statt entsorgt zu werden, müssten die Artikel weiterverwertet werden.

Kreislaufwirtschaftsgesetz verbietet Vernichtung von Neuware

Bei seiner Forderung stützt sich Greenpeace auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Erst seit dem vergangenen Jahr verpflichtet eine Ergänzung den Handel, „dafür zu sorgen, dass die Gebrauchstauglichkeit der Erzeugnisse erhalten bleibt und diese nicht zu Abfall werden“. Das schließe eine Verbrennung ebenso aus wie eine „stoffliche“ Nutzung – zum Beispiel durch Schreddern.

Sollte der Handel die Textilien trotzdem vernichten, müssen nach dem Willen von Greenpeace die Aufsichtsbehörden Bußgelder verhängen.

Doch was soll mit den liegengebliebenen Kleidungsstücken passieren? Da eine gesetzliche Regelung fehle, schreibt Greenpeace, müsse die Branche die Produkte so lange lagern, bis eine Lösung gefunden und umsetzbar sei.

In seinem Brief verweist Greenpeace darauf, dass der Überkonsum in der Bekleidungsbranche schon in normalen Jahren ein immenses Problem darstellt: 100 Millionen Kleidungsstücke bleiben demnach in den Kleiderständern und Regalen: etwa jedes zehnte Stück.

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