Im Supermarkt mit der EC-Karte zu bezahlen, ist längst selbstverständlich geworden. Auch die kleinsten Beträge lassen sich inzwischen mit „Plastikgeld“ begleichen. Die Karte muss nur in das Lesegerät geschoben und die Transaktion mit Geheimzahl (PIN) oder Unterschrift bestätigt werden. Doch wovon hängt es eigentlich ab, ob die PIN eingegeben oder unterschrieben werden muss?
Der Unterschied zwischen den beiden Zahlungsarten liegt in ihrer Sicherheit für den Händler. Bei der Variante mit Unterschrift (auch Offline-Zahlung oder SEPA-ELV) handelt es sich um eine elektronische Lastschrift. Hier gibt es für den Händler keine Zahlungsgarantie. Ist das Konto des Kunden zum Zeitpunkt des Einzugs nicht ausreichend gedeckt, bekommt der Händler kein Geld. Auch kann der Kunde der Abbuchung widersprechen und die Lastschrift zurückbuchen.
PIN bedeutet Zahlungsgarantie für Händler
Die Variante mit PIN-Eingabe (Online-Zahlung oder EMV-Zahlung) ist dagegen sehr viel ausgefeilter. Sobald die Karte in das Lesegerät eingeführt und die PIN eingegeben worden ist, wird eine verschlüsselte Anfrage an die Server der Bank des Kunden gestellt. Es wird überprüft, ob der Betrag wirklich gezahlt werden kann, sprich: ob das Konto gedeckt ist. Ist alles überprüft, wird das Geld sofort vom Konto eingezogen. Der Händler hat somit eine Zahlungsgarantie, für die er allerdings auch eine Gebühr (das sogenannte Händlerentgelt) zahlen muss.
Die PIN-Variante ist für Händler also sicherer, aber auch teurer, weshalb es immer variieren kann, ob wir unsere grauen Zellen anstrengen oder den Stift zücken müssen.
