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Zoll Zollkontrolle: Verbotene Souvenirs

Viele Urlauber bringen Erinnerungsstücke von ihrer Reise mit nach Hause. Doch der Zoll überprüft das Gepäck nicht nur auf Waffen und Drogen, sondern auch auf verbotene Souvenirs. Und davon gibt es jede Menge. GEO.de hat die Beamten vom Zoll bei ihrer Arbeit am Hamburger Flughafen begleitet

Jeder, der hier ankommt, muss durch die Schiebetür. Dahinter warten Freunde und Verwandte oder das Taxi. Doch noch davor wartet Jürgen Schulz mit seinen Kollegen. Zollratsamt Schulz interessiert sich für die Koffer der Ankommenden - gerade ist ein Flieger aus dem türkischen Antalya gelandet. Wer am Hamburger Flughafen durch diese Tür geht, hat angeblich "nichts zu verzollen" - Schulz und seine Kollegen prüfen, ob das stimmt.

Normalerweise ist auch Spürhund Barry mit dabei, aber heute musste er zum Tierarzt. Was die Zöllner wohl heute im Gepäck der Urlauber finden werden? "Einmal hat ein Fluggast aus Afrika einen Affen mitgebracht, der über Autoreifen geröstet war", erzählt Zolloberinspektor Mark Freese. "Dem Mann ging es aber nicht um den Affen, sondern um die Maden, die in seinem Inneren wohnten. Die sind dort eine Delikatesse." So etwas sei auch schon mit ungekühltem Fisch vorgekommen, sagt Schulz, auch darin lebten Maden. Die toten Tiere seien lediglich das Futter für die Larven damit sie den langen Flug auch überstehen.

Zoll: Jürgen Schulz ist Zollamtsrat am Flughafen Hamburg und kontrolliert Passagiere auf verbotene Souvenirs
Jürgen Schulz ist Zollamtsrat am Flughafen Hamburg und kontrolliert Passagiere auf verbotene Souvenirs
© Stephanie Englert / GEO.de

Verbotene Souvenirs

Zoll: Die konfiszierten Souvenirs werden im Zollmuseum in der Hamburger Speicherstadt ausgestellt
Die konfiszierten Souvenirs werden im Zollmuseum in der Hamburger Speicherstadt ausgestellt
© Stephanie Englert / GEO.de

Aus Ländern wie der Türkei wird eher gefälschte Markenware eingeführt. Dabei sollten Fluggäste wissen, dass das verboten ist. Aber bei gesammelten Muscheln oder Korallenschmuck ist die Sachlage nicht immer so eindeutig. "Pro Jahr werden etwa 2000 bis 3000 Zollverstöße am Hamburger Flughafen verzeichnet", sagt Schulz. Davon fielen etwa ein Prozent unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES, das die Einfuhr von geschützten Tier- und Pflanzenarten regelt, ergänzt Freese. Darunter seien manchmal ziemlich merkwürdige Souvenirs. "Einige Urlauber bringen lebende Tiere aus dem Urlaub mit", erzählen die Zollbeamten, meistens seien das Schildkröten oder auch mal ein Chamäleon. "Die werden von uns beschlagnahmt und kommen dann in Hagenbecks Tierpark", so Schulz.

Häufiger als lebende Tiere finden die Zollbeamten verbotene Tierprodukte wie Medizin aus Tigerknochen oder Stiefel aus Schlangenleder. Diese Waren werden konfisziert. "Mit Schlangenlederstiefeln hatten wir auch schon mal ein skurriles Erlebnis: Der Urlauber hatte die Schuhe an den Füßen und es waren die einzigen, die er dabei hatte. Also mussten wir ihn zu seinem Taxi begleiten, dort hat er die Stiefel ausgezogen und musste barfuß nach Hause fahren", schmunzelt Schulz.

Die ersten Urlaubsrückkehrer aus der Türkei haben ihre Koffer auf dem Laufband entdeckt. Sie stapeln sie auf Gepäckwagen und machen sich auf den Weg in Richtung Ausgang. Eine Familie mit zwei Kindern wird von einem Zollbeamten in einen offenen Raum hineingebeten. Hier befinden sich vier stählerne Kontrolltische, durch Trennwände voneinander abgegrenzt und von beiden Seiten zugänglich. Auf der einen Seite steht die Kontrollbeamtin, ihr gegenüber die Reisenden und hinter ihnen der Sicherheitsbeamte. Die Verständigung gestaltet sich etwas schwierig. Die Familie stammt aus der Türkei und weiß nicht recht, was die Beamtin von ihr will. Schließlich ist dann doch klar, dass sie einen Blick in die Koffer werfen möchte. Mit Handschuhen nimmt sie einzelne Dinge heraus, sucht zwischen den Kleidern, schaut in Seitentaschen. "Die Zollbeamten haben mehr Befugnisse als die Polizei", erklärt Schulz, "wir greifen häufig in die Grundrechte der Bürger ein. Wir öffnen zum Beispiel Briefe, durchsuchen die Reisenden oder nehmen diese gar fest. Notfalls werden Anordnung der Zollbeamten auch mit Zwang durchgesetzt."

Schmuck oder verbotene Souvenirs findet die Beamtin bei diesen Fluggästen nicht. Dafür echten türkischen Ziegenkäse, eingewickelt in Frischhaltefolie. "Es ist zwar schade drum, aber tierische Produkte aus Nicht-EU-Ländern dürfen nicht eingeführt werden", erklärt Schulz. Wegen der Maul- und Klauenseuche, die sich im Land verbreiten könnte. Also fliegt der Käse in den Müll und die Reisenden dürfen gehen.

Zoll: Die Zollbeamtinnen und -beamten am Hamburger Flughafen kontrollieren das Gepäck der Reisenden
Die Zollbeamtinnen und -beamten am Hamburger Flughafen kontrollieren das Gepäck der Reisenden
© Stephanie Englert / GEO.de

Der Zoll am Flughafen überprüft das Gepäck der Fluggäste stichprobenartig. Schulz ist inzwischen seit 12 Jahren am Hamburger Flughafen tätig, Freese ist seit 13 Jahren beim Zoll. "Ob ich jemanden kontrolliere oder nicht, ist Erfahrungssache, da gibt es kein bestimmtes Schema", sagt Schulz. Kontrolliert werden nur Reisende, die ein weißes Schild am Koffer haben. Das bedeutet, sie reisen von außerhalb der EU ein. Alle Gepäckstücke mit grün-weißen Anhängern kommen aus der EU und sind damit unbedenklich.

Zoll: Die Einfuhr von Gold ist zwar nicht verboten, es dürfen aber nur Waren im Wert von maximal 430 Euro mitgebracht werden
Die Einfuhr von Gold ist zwar nicht verboten, es dürfen aber nur Waren im Wert von maximal 430 Euro mitgebracht werden
© Stephanie Englert / GEO.de

Das nächste weiße Schild sehen die Zollbeamten am Gepäck eines Ehepaares, das ebenfalls aus der Türkei eingereist ist. Wieder wird der Koffer geöffnet. Diesmal werden die Beamten fündig: Zwischen den Kleidern befinden sich goldene Armreifen. Zwar ist die Einfuhr von Gold nicht verboten, doch es dürfen lediglich Waren mit Maximalwert von insgesamt 430 Euro zollfrei eingeführt werden. Die Zollbeamten sehen sich den Schmuck ganz genau an, drehen ihn zwischen den Fingern, beraten sich. Auch den Armreif, den die Frau bereits am Handgelenk trägt, muss sie abnehmen. Der Mann beteuert, dass es sich nicht um echtes Gold handelt, eine Rechnung gibt es jedoch nicht. Zunächst sind die Beamten skeptisch, dann lassen sie das Paar aber doch gehen.

Schwimmender Passagier

Danach kommt ein älteres Ehepaar mit ihrer Enkelin im Teenager-Alter: Sie trägt einen kleinen Behälter in den Händen, der mit Klebeband mit der Aufschrift "Fragile" umwickelt ist. Es handelt sich um ein kleines Aquarium aus Plastik, in dem ein schwarzer Fisch schwimmt. Da werden die Beamten vom Zoll aufmerksam. Die Großeltern legen die Rechnung auf den Tisch, fünf Euro hat das neue Haustier gekostet. Der Tierarzt wird zu Rate gezogen, um zu ermitteln, was für ein Fisch da herumschwimmt: Es handelt sich um einen Kampffisch. "Diese Tiere sind auch in Deutschland in jeder Zoohandlung erhältlich, hier müsste man wahrscheinlich etwa acht Euro zahlen", schätzt Schulz. Laut Tierarzt handelt es sich aber nicht um eine geschützte Art. "Während der Reise ist fast das ganze Wasser aus dem Behälter ausgelaufen", erzählt das Mädchen, "ich musste ihn hier am Flughafen wieder auffüllen." Nachdem sie sich noch eine Belehrung angehört haben, dass man eigentlich auch kein Wasser aus anderen Ländern einführen sollte, dürfen Mädchen und Großeltern den Kontrollraum verlassen.

Zoll: Der schwarze Kampffisch darf einreisen, da er nicht zu einer bedrohten Art gehört
Der schwarze Kampffisch darf einreisen, da er nicht zu einer bedrohten Art gehört
© Stephanie Englert / GEO.de

Als einfache Faustregel, wie man als Urlauber einen Verstoß gegen das CITES-Abkommen mit Sicherheit vermeiden könne, gilt laut Schulz: "Lassen Sie einfach alle Tiere und Pflanzen, ob lebendig oder tot, dort wo sie hingehören. Dann kann nichts passieren."

Um Urlaubern die Einschätzung zu erleichtern, welche Souvenirs erlaubt sind, gibt der WWF einen Souvenirführer heraus. Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES sind darin Mitbringsel in Kategorien unterteilt: Von rot markierten Souvenirs sollte man lieber die Finger lassen - es handelt sich um Tier- und Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht sind und deren Handel strafbar ist. Für gelb markierte Erinnerungsstücke brauchen Reisende eine gültige CITES Ein- und Ausfuhrbewilligung. Grün unterlegte Urlaubsgeschenke sind unproblematisch, unterstützen den lokalen Markt und können bedenkenlos mitgebracht werden.

Weitere Informationen zu Souvenirs und Einfuhrbestimmungen:

www.zoll.de

Der Souvenirführer des WWF

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