Wenn ein Elektrogerät kaputt ist, landet es schnell im Müll. Weil die Kunden den Aufwand einer Reparatur scheuen, weil Neugeräte mitunter ohnehin billiger sind, weil Wegwerfen oft schneller geht als der Austausch eines defekten Teils. Und so gelangten noch 2021 laut Statistischem Bundesamt mehr als eine Million Tonnen Elektroschrott in Deutschland in die Abfallsammelstellen.
Diese Entwicklung will die EU eindämmen, und so beschloss das Europaparlament im April 2024: In Zukunft soll es für Verbraucherinnen und Verbraucher europaweit das Recht auf Reparatur geben. Solange ein Produkt noch wiederhergestellt werden kann, muss Betroffenen diese Option grundsätzlich angeboten werden. Auf diese Weise will die EU die Menge an Elektroschrott nachhaltig reduzieren. Jeder EU-Staat muss nun mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen. Das können schlichte Info-Kampagnen sein, aber auch Gutscheine, durch die sich der Staat an den Handwerkskosten beteiligt. So sollen Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger werden.
Wo der Reparaturbonus schon gilt
Zwei deutsche Bundesländer waren schneller als das europäische Parlament: In Thüringen gibt es seit 2021 einen "Reparaturbonus", in Sachsen seit 2023: Bürger können ihre Rechnungen online einreichen, die dann teilweise erstattet werden. Die Erstattung bezieht sich allerdings nur auf bestimmte Geräte, vor allem Mobiltelefone und "weiße Ware", also Waschmaschinen, Geschirrspüler und Backöfen.
Sachsen erstattet seit November 2023 die Hälfte der Reparaturrechnung, maximal 200 Euro und zwei Reparaturen pro Kalenderjahr – insgesamt also bis zu 400 Euro. Die Rechnungssumme muss jeweils mindestens 75 Euro betragen.
In Thüringen wird die Hälfte der Rechnung bis maximal 100 Euro pro Jahr und Person ausgezahlt. Hier muss die Rechnungssumme bei einem Reparaturbetrieb mindestens 50 Euro betragen, handelt es sich um Repair-Café 25 Euro. Wer selbst in einem solchen Café schraubt, kann sich den Rechnungsbetrag auch komplett erstatten lassen. Grundsätzlich sind alle in dem Bundesland registrierten Unternehmen zur Teilnahme an der Förderung berechtigt.
Auch in Berlin gilt seit dem 17. September eine ähnliche Regelung. Ob sie allerdings über das Kalenderjahr hinaus verlängert wird, ist angesichts der klammen Kassenlage des Stadtstaates ungewiss. In Hamburg berät die Bürgerschaft derzeit noch über die Einführung , und im bayerischen Parlament scheiterte der Reparaturbonus schon 2022.
In Sachsen mehr als 10.000 Elektrogeräte repariert
Die Bilanz in den Ländern: In Thüringen gingen seit Mitte Mai 2024 mehr als 9000 Anträge ein. Mitte Oktober waren die veranschlagten Mittel von 800.000 Euro nahezu aufgebraucht, trotz einer Aufstockung . In Sachsen erklärte der zuständige Umweltminister, in den ersten sechs Monaten des Programms seien rund 45 Tonnen Elektroschrott vermieden worden. Mehr als zwei Millionen Euro zusätzliche Wertschöpfung für Reparaturbetriebe und Handwerk generierte demnach die neue Regelung. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 10.000 Elektrogeräte repariert.
Österreich führte den Bonus im April 2022 ein. Seitdem lösten unsere Nachbarn 840000 Reparaturbons ein, beteiligt waren rund 3100 Betriebe (Stand Januar 2024). Allerdings trübt ein massiver Betrugsfall die Bilanz: Ein Unternehmer soll in mehr als 10 000 Fällen gefälschte Anträge eingereicht und sich so über 160000 Euro erschlichen haben . Kein Einzelfall: Insgesamt, berichtete das Klimaschutzministerium Mitte 2023, erhärtete sich bei 56 Betrieben identifiziert der Verdacht auf Betrug. Deshalb soll der Bonus nun nicht mehr an Unternehmen, sondern, wie in Deutschland, direkt an die Kundinnen und Kunden ausgezahlt werden.