Bereits 1985 behandelte ein Gutachten für die Regierung das Thema „Umweltprobleme der Landwirtschaft“ (ein Update gibt es hier). Schon damals war klar, wie die Nitrat-Verunreinigung der deutschen Gewässer verringert werden könnte: weniger Gülle auf die Äcker kippen, damit weniger Stickstoff in Seen, Flüsse und das Grundwasser gelangt. 31 Jahre später, im November 2016, hat die EU-Kommission Klage gegen die Bundesregierung erhoben, weil der Zustand unseres Grundwassers sowie der Oberflächengewässer noch immer besorgniserregend ist – und seit 1991 auch gegen die EU-Nitratrichtlinie verstößt.
Jede sechste Grundwasser-Messstelle in den Flächenländern zeigte 2015 Werte oberhalb des Grenzwerts für Trinkwasser von 50 Milligramm pro Liter an. Insgesamt befinden sich 82 Prozent aller Oberflächengewässer sowie 36 Prozent der Grundwasserkörper in einem „schlechten chemischen Zustand“; drei Viertel der Letzteren aufgrund zu hoher Nitratwerte.
Der 1500-seitige Anhang der Klageschrift liest sich wie das Zeugnis eines Schwererziehbaren, der seit Jahren sämtliche Mahnungen ignoriert. Denn noch immer landet viel zu viel Dünger auf den Äckern – der Nitratüberschuss beträgt gut 100 statt wie angestrebt unter 50 Kilogramm pro Hektar. Und zwar vor allem in Regionen mit hohen Tierbeständen zur Fleischproduktion wie an Ems oder Weser. Hinzu kommen Gärreste aus staatlich geförderten Biogasanlagen sowie Gülle aus den Niederlanden, die ihr eigenes Nitratproblem durch Export über die Grenze lösen.
Die Novelle der „Düngeverordnung“, vom Bundeslandwirtschaftsminister nun endlich als Entwurf vorgelegt, wird das Problem nicht beseitigen, sofern Landwirte und Anlagenbetreiber nicht genauer nachweisen müssen, wie viel Gülle und Gärreste wann wo entstehen und verteilt werden. Umweltverbände fordern eine „Hoftorbilanz“ – Betriebe erfassen und melden ihre eigenen Nährstoffströme –, aber Agrarverbände fürchten zu viel Bürokratie.
Gegenwärtig jedoch errechnen die Wasserversorger erstmals, wie viel es jedes Jahr kostet, das Trinkwasser von Nitrat zu säubern. Und spätestens die Strafzahlung an Brüssel, die Milliarden Euro betragen kann, wird hoffentlich Druck machen, endlich eine effektive Gesetzesnovelle zu verabschieden.
Umweltbundesamt: 30 Jahre Sondergutachten "Umweltprobleme der Landwirtschaft"