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Vorsicht vor Souvenirs

Bevor Sie Anhänger aus Elfenbein oder Stiefel aus Schlangenleder aus dem Urlaub mitbringen, sollten Sie sich informieren. Denn beim Zoll gilt: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht

Elefanten werden Sie wahrscheinlich nicht einfliegen. Aber möglicherweise ergattern Sie im Urlaub eine Kette aus Schwarzen Korallen oder Stiefel aus Schlangenleder? Doch Achtung: Diese Urlaubs-Souvenirs sind vielleicht hübsch, der deutsche Zoll würde sie jedoch beschlagnahmen: Die Mitbringsel sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) streng geschützt. Es regelt Ein- und Ausfuhrverbote von 8000 bedrohten Tier- und 40.000 Pflanzenarten – und gilt auch für Touristen.

Konsequenzen

Denn die verstoßen besonders häufig gegen die Regelungen zum Artenschutz. Allein im Jahr 2008 hat der Zoll in mehr als 1000 Fällen 21.000 illegale Souvenirs sichergestellt. In fast 85 Prozent der Fälle waren Urlauber beteiligt. Der Grund dafür ist laut Bundesamt für Naturschutz meistens schlicht und einfach: Unkenntnis, die jedoch nicht vor Strafe schützt. Denn der Zoll beschlagnahmt in jedem Fall die illegalen Souvenirs und verhängt ein Bußgeld. Die Behörde kann die Verstöße auch als Straftat ahnden, dann droht sogar Haft.

Vorsicht

Damit Ihnen keine Strafen drohen, haben wir einige Tipps zum Souvenir-Kauf zusammengetragen. Für Spanien-Urlauber gilt zum Beispiel: Hände weg vom Kanarischen Mauergecko. Aus der Türkei sollten Reisende keine Maurischen Landschildkröten mitbringen. Hier sind weitere Länder im Überblick:

USA und Kanada: Im Norden Amerikas sind Seehunde, Walrösser und einige andere Meeressäugetiere geschützt. Nur einige Ureinwohner dürfen Teile dieser Tiere zu Kunst verarbeiten. Reisende sollten von Produkten mit Federn von Wildvögeln die Finger lassen, für solche von Schwarz-, Grizzly- und Eisbären braucht man Ausnahmegenehmigungen.

Schön anzusehen, der Kauf strengstens verboten: Schmuck aus Elfenbein
Schön anzusehen, der Kauf strengstens verboten: Schmuck aus Elfenbein
© IFAW

Thailand: Achtung bei Orchideen: Geschnitten ist die Einfuhr kein Problem, doch lebende Exemplare sollten Sie auf keinen Fall kaufen oder gar selbst pflücken: Die meisten Arten sind streng geschützt.

Südafrika: Der Zoll empfiehlt keine einheimischen Wildpflanzen zu kaufen: Der Export ist sehr kompliziert, und in Deutschland gelten für sie strenge Quarantänebestimmungen.

Karibik: Hier wird häufig Schmuck aus Schwarzen Korallen angeboten. Die sind allerdings streng geschützt, weil der Abbau von Korallen das Ökosystem Meer empfindlich stört. In Deutschland würde der Schmuck beschlagnahmt, und es droht eine hohe Geldstrafe.

Kenia: Tiere anschauen: ja. Tierische Souvenirs mitnehmen: nein. In Kenia herrschen strenge Naturschutzgesetzte: Elefanten- und Nashornprodukte dürfen nicht exportiert werden, Mitbringsel aus Meeresschildkröten sind verboten. Und auch bei Holzschnitzereien ist Vorsicht geboten: Sie sollten nur welche aus Mango- und Neemholz kaufen.

Informationen des Zolls:

Weitere Informationen über "Artenschutz im Urlaub" bietet der Deutsche Zoll. Mit Hilfe einer Weltkarte zeigt die Behörde welche Tiere und Pflanzen in welchem Urlaubsland geschützt sind. Die Datenbank erklärt allerdings nicht, dass in manchen Ländern nicht nur die Ausfuhr von Tier- und Pflanzensouvenirs problematisch ist. Aus der Türkei zum Beispiel dürfen sie auch keine antike Scherben, Steine oder Münzen mitbringen. Am besten informieren Sie sich vor der Rückreise auch noch beim Zoll in ihrem Urlaubsland.

Weitere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie zudem beim IFAW - dem "International Fund for Animal Welfare"

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