Jahrelang stritten Experten über hormonell wirksames Bisphenol A (BPA) in Thermopapieren, die als Kassenbons verwendet werden. Jetzt haben die EU-Behörden reagiert: Seit dem 2. Januar 2020 dürfen solche Papiere weder verkauft noch verwendet werden. Seit Anfang dieses Jahres sind nur noch Papiere zulässig, die einen maximalen Gewichtsanteil der giftigen Chemikalie von 0,02 Prozent aufweisen. Zum Vergleich: Handelsübliche Thermopapiere enthielten das 25- bis 150-Fache.
Das EU-weite Verbot wurde schon 2016 beschlossen, nachdem zahlreiche Studien die gesundheitsschädliche Wirkung von Bisphenol A nachgewiesen hatten – wenn auch nur im Tierversuch.
Da BPA sich aus dem Papier leicht löst, empfahl das Umweltbundesamt (UBA) schon in den vergangenen Jahren, solche Papiere – vor allem Kassenbons, Fahrkarten, Parktickets oder Kontoauszüge – nicht mehr als nötig zu berühren und im Restmüll zu entsorgen. Die Befürchtung: Im Recyclingprozess könnten sich die giftigen Stoffe anreichern und zum Beispiel in Toilettenpapieren enden.
Warum Kassenzettel weiterhin in den Restmüll gehören
Können Kassenzettel nun also wieder im Altpapier entsorgt werden? Leider nein. Das UBA empfiehlt weiterhin, die Zettel im Restmüll zu entsorgen (mit dem sie in der Müllverbrennungsanlage enden). Der Grund: Statt Bisphenol A kommen jetzt andere Stoffe zum Einsatz, die ebenso im Verdacht stehen, gesundheitsschädlich zu sein. Zum Beispiel Bisphenol S (BPS).
Knapp ein Fünftel des Thermopapiers in der EU, so schätzt die Europäische Chemikalienagentur ECHA, wurden 2018 mit BPS hergestellt – mehr als 100.000 Tonnen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einer Steigerung von 15 Prozent. Und mit dem Wegfall von BPA dürfte dieser Wert weiter steigen.
Eine Studie des Schweizer Bundesamts für Gesundheit kommt immerhin zu dem Schluss, dass BPS, wie andere Phenole auch, hormonell wirksam sein kann – wenn auch nicht so stark wie BPA. Zurzeit überprüft die ECHA, ob auch BPS EU-weit verboten werden sollte.
Da für Konsumenten nicht erkennbar ist, welche Stoffe das Papier von Kassenzetteln enthält, bleibt das UBA vorsorglich bei seiner Empfehlung – schweren Herzens, denn da seit dem 2. Januar für jeden Kauf ein Kassenbon ausgestellt werden muss, wächst die Menge des Papiers, das für das Recycling verloren ist, erheblich.
Lob für blaues Thermopapier
Einzige Ausnahme von der Regel: Blaues Thermopapier, das schon in einigen Bioläden eingesetzt wird, ist gesundheitlich unbedenklich. Es kommt ganz ohne giftige Chemikalien aus und kann nach Einschätzung des UBA problemlos recycelt werden. Und es gibt mittlerweile auch papierlose Alternativen wie Apps und Belege in Form einer E-Mail.
Die Wirkung von geringen Dosen BPA wird nach wie vor ebenso heftig wie kontrovers diskutiert. "Bisher", schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), seien "gesundheitsschädliche Wirkungen von Bisphenol A für Menschen nicht nachgewiesen". In Babyflaschen wurde es dennoch vorsorglich EU-weit verboten - und zwar schon im Jahr 2011. In Getränkeflaschen oder Konservendosen bleibt es weiterhin erlaubt.