Mobilfunk
Schnurlos- und Mobiltelefone sind ohne Zweifel praktisch. Studien konnten den Verdacht, dass deren elektromagnetische Strahlung die Entstehung von Tumoren befördert, nicht bestätigen. Doch ob das auch gilt, wenn die Drahtlostechnik viele Jahrzehnte lang genutzt wird, kann derzeit noch niemand sagen. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt daher, die Mobilfunknutzung bei Kindern »auf ein Mindestmaß« zu beschränken.
Wie stark ein Gerät strahlt, lässt sich am »SAR-Wert« erkennen, der in der Gebrauchsanleitung zu finden ist. Liegt er unter 0,6 Watt/kg, gilt das Gerät als strahlungsarm (was auf ungefähr die Hälfte der aktuellen Modelle zutrifft). Grundsätzlich raten Fachleute, die Strahlungsbelastung aus Gründen der Vorsorge so gering wie möglich zu halten. Daher sollten Elektrogeräte mit Netzanschluss, Funk-Babyphone, WLAN-Router, Mobil- und Schnurlostelefone nicht direkt neben dem Kinderbett stehen
Spielzeug
Jedes zehnte Spielzeug, das die Stiftung Warentest in den vergangenen Jahren untersucht hat, hätte nicht verkauft werden dürfen, darunter Kuscheltiere, Holzspielzeuge und Puppen. Diese Produkte entsprachen nicht der EU-Spielzeug-Richtlinie, die unter anderem Schadstoffgrenzen etwa für Kadmium oder Nickel festlegt. Hunderte weitere Kinderspielzeuge werden jedes Jahr in einem EU-Warnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte (RAPEX) aufgelistet und müssen zurückgerufen werden (eine verständlich aufbereitete Übersicht der EU-Rückrufaktionen findet sich unter www.cleankids.de).
Zu den problematischen Inhaltsstoffen zählen neben Schwermetallen (in Metallteilen) auch Weichmacher (in Plastik) und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (in Lacken). Solche Substanzen können Allergien auslösen, das Nervensystem schädigen, die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und die Entstehung von Krebs begünstigen. Zwar besteht meist keine akute Gefahr, wenn ein einzelnes Spielzeug einen Grenzwert überschreitet. Doch sollten Kinder diesen Stoffen so wenig wie möglich ausgesetzt sein.
In den Organismus gelangen sie, indem etwa Schweiß sie aus dem Spielzeug herauslöst oder intensives Herumkauen sie freisetzt. Daher ist der Hinweis „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ unbedingt zu beachten. Ein penetranter Kunststoffgeruch kann auf Schadstoffe hinweisen; der Preis ist hingegen meist kein Kriterium für eine Unbedenklichkeit.
Ein spezielles Öko-Siegel für Kinderspielzeug gibt es indes nicht. Das Siegel „GS Geprüfte Sicherheit“, das der TÜV und andere Prüfinstitute vergeben, bestätigt zumindest, dass die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen überprüft wurde – und setzt für einige Substanzen strengere Grenzwerte als die EU.