GEO.de: Eine Tierärztin des Veterinäramts Landshut hat kürzlich den geplanten 5000-Kilometer-Transport einer schwangeren Kuh abgelehnt. Ist das mutig oder nur konsequent?
Holger Vogel: Es gehört zu den Obliegenheiten eines Amtstierarztes oder einer Amtstierärztin, Transportbedingungen zu prüfen. Und dann auch die Entscheidung zu treffen, ob man abfertigt oder nicht abfertigt. Egal, wie man sich entscheidet – es gibt immer ein Für und ein Wider. Da kommt man als Amtstierarzt, also als Funktionsträger der Exekutive, nicht ohne Weiteres heraus.
2018 haben Sie vor dem Landwirtschaftsausschuss des Bundestages gesagt, Tierschutzregeln würden jenseits der EU-Grenzen nicht durchgesetzt. Trotzdem wurden und werden die meisten Langzeittransporte, zum Beispiel nach Zentralasien oder Nordafrika, genehmigt. Wie passt das zusammen?

Das ist eine Gretchenfrage. Es stimmt, der Europäische Gerichtshof hat 2015 geurteilt, dass der Tierschutz an der EU-Außengrenze nicht aufhört. Was ist kritisch sehe, ist, dass dem einzelnen Amtstierarzt, der ja auch unter dem Druck der Wirtschaft steht, die Verantwortung dieser Entscheidung auferlegt wird. Es gibt ein System von Bedingungen, deren Prüfung ein Veterinär nicht ohne Weiteres leisten kann. Woher soll denn der Amtstierarzt wissen, ob die Grenzübergangsstelle zwischen Bulgarien und der Türkei den Vorschriften entspricht? Solche Informationen bekomme ich nicht einmal für Transporte innerhalb der EU aus dem Informationssystem. Deswegen plädiere ich dafür, dass wir eine Trennung der Verantwortlichkeiten vornehmen. Dass also der Amtstierarzt nur das prüft, was er in seiner tatsächlichen Gewalt hat. Also die Gesundheitszertifizierung, die Prüfung des Fahrzeuges, die Sachkunde des Fahrers.
Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer haben im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass in den heißen Sommern 2017 und 2018 Transporte mit insgesamt 7500 Rindern in Drittstaaten durchgeführt wurden, die wegen der zu erwartenden Hitze unterwegs nicht hätten genehmigt werden dürfen. Die Tierärzte hätten sich damit der "Beihilfe zur Tierquälerei" schuldig gemacht. Bewegen sich Amtstierärzte in einer rechtlichen Grauzone?
Das ist schon auch eine Grauzone. Darum will ich ja davon weg, dass der einzelne Tierarzt, der den Transport abfertigen muss, gleichzeitig wissen muss, wie die Temperaturen am Grenzübergang zwischen der Türkei und Bulgarien sind.
Werden Verstöße gegen die Bestimmungen eigentlich dokumentiert und nötigenfalls geahndet?
Fakt ist, dass die meisten Strafverfahren im Tierschutzbereich im Sand verlaufen. Das weiß ich auch eigener Erfahrung. Mein Veterinäramt hatte einen Transport von Rindern ins Baltikum genehmigt, bei dem die Tiere nicht doppelstöckig verladen werden sollten, weil die Tiere dafür zu groß sind. Wir haben also dafür gesorgt, dass einstöckig verladen wurden, haben Aufenthaltsorte geprüft und sichergestellt, dass unterwegs gemolken werden konnte. Nachdem die Tierärztin vom Hof war, wurden die Tiere abgeladen und doppelstöckig wieder verladen, und sie wurden unterwegs auch nicht gemolken. Das Anfahren des Aufenthaltsortes wurde mit falschen Siegeln fingiert. Das haben wir der Staatsanwaltschaft übergeben. Das Verfahren wurde eingestellt.
War das Problem die Rechtslage oder der mangelnde Verfolgungswille?
Der Verfolgungswille.
Weil es nur um Tiere ging?
Ja. Ich will keinen bösen Willen unterstellen. In Gesprächen habe ich allerdings gehört, dass all das, womit Amtstierärzte beschäftigt sind, vielleicht nur fünf Prozent des Arbeitsvolumens eines Staatsanwalts ausmacht. Das sind ganz spezielle Rechtsgebiete, die im Jurastudium kaum berührt werden. Es fehlt also an fachlicher Qualifikation. Und die Aktenlage, die Staatsanwälte zu bewältigen haben, ist einfach erdrückend. Darum ist die Forderung meines Verbandes schon lange: Wir brauchen Fach- oder Schwerpunktstaatsanwaltschaften, denen man nicht jedes Mal die Rechtslage in Kopie mit übersenden muss.
Zurzeit prüft das Bayerische Umweltministerium die Sachlage bei Lebendtiertransporten in Drittländer. Was erwarten Sie?
Ich erwarte, dass sich die zuständigen Ministerien in die Verantwortung eintreten und eine Positivliste zu Drittländern und zu Transportwegen erstellen, damit nicht 400 Veterinärbehörden in Deutschland jede für sich diese Routenprüfung vornehmen muss. Das sollten versierte Kollegen und Kolleginnen aus den Landesbehörden übernehmen. Eine Vorgabe könnte zum Beispiel sein: Keine Tiertransporte in die Türkei im August – weil die Temperaturen zu hoch sind. Oder man sagt, die Tierschutzsituation in einem bestimmten Drittstaat ist so, dass wir einen Transport moralisch oder politisch nicht begründen können.
Was halten Sie von der Forderung von Tierschutzverbänden, Schlachttiertransporte in Drittstaaten generell zu verbieten?
Es ist die Frage, ob es dafür eine politische Mehrheit gibt.
Und was denken Sie persönlich darüber?
Es gibt Kühlmöglichkeiten, es gibt Verarbeitungsmöglichkeiten. Wir müssen nicht als Rohstoff-Exporteur auftreten. Insofern: Nein, keine Lebendtiertransporte in entfernte Länder zum Zweck der Schlachtung!