Seit dem vergangenen Jahr steht die Aktivistin Valérie Murat vor einem französischen Gericht – wegen „Rufschädigung“. Die Tochter eines Weinbauern hatte mir ihrem Aktionsbündnis auf die hohe Pestizidbelastung in Bordeaux-Weinen aufmerksam gemacht. Das Gericht verurteilte sie nun zu 125.000 Euro Schadenersatz an den klagenden Weinbauverband CIVB und weitere Kläger.
In seiner Begründung bezweifelte das Gericht zwar nicht die veröffentlichten Analysen zu Pestizid-Rückständen. Die hatte ein unabhängiges Labor erstellt. Doch fehle der Hinweis, dass die Werte unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Damit sah das Gericht den Tatbestand der Rufschädigung als erwiesen an. Murat muss zudem die veröffentlichten Dokumente mit den Messergebnissen von der Homepage des Aktionsbündnisses „Alerte aux Toxiques“ löschen.
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Denn für den Branchenverband steht der gute Ruf der Bordeaux-Weine auf dem Spiel. Für Valérie Murat allerdings geht es um Pressefreiheit. Und schon jetzt reiht sich der Prozess ein in Aufsehen erregende Versuche von mächtigen Personen, Unternehmen oder Institutionen, Kritiker mit den Mitteln der Justiz mundtot zu machen.
SLAPP-Prozesse nehmen in der EU zu
Für Veronika Feicht vom Münchener Umweltinstitut erfüllt das Vorgehen des CIVB gegen Valérie Murat "alle Merkmale einer sogenannten SLAPP-Klage". SLAPP steht für Strategic Lawsuits against Public Participation, zu Deutsch etwa: Strategische Klagen gegen öffentliche Partizipation. Gemeint sind damit unverhältnismäßige Prozesse gegen Privatpersonen, oft Journalisten, die Missstände öffentlich machen. Es gehe darum, „Aktivist:innen und kritische Journalist:innen durch strategische Klagen psychologisch zu zermürben, finanziell zu ruinieren und in ihrer Arbeit zu behindern“, schreibt das Umweltinstitut in einer Stellungnahme.
Schon im vergangenen Jahr mahnte die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, solche Prozesse würden in den einigen Mitgliedsstaaten der EU zunehmend genutzt, um die Meinungs- und Pressefreiheit einzuschränken.
Neben spektakulären Fällen wie dem Mord an der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galiziadie, die vor ihrem gewaltsamen Tod mit 40 zivil- und strafrechtlichen Prozessen überhäuft worden war, erwähnt sie in ihrem Bericht auch ein Beispiel, dass dem Fall von Valérie Murat vergleichbar ist: Im norditalienischen Bozen steht seit 2020 Karl Bär vor Gericht. Der Referent für Agrarpolitik am Umweltinstitut München hatte mit einer Kampagne und einer Buchveröffentlichung auf die hohe Pestizidbelastung von Äpfeln aus Tirol aufmerksam gemacht. Das Urteil steht noch aus.
Es sei keine Überraschung, so Dunja Mijatović in ihrem Bericht weiter, dass SLAPPs zunehmend im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz genutzt würden.
Es geht darum, Zeit und Geld der Gegner zu binden
Die Absicht solcher Klagen, so die Menschenrechtkommissarin, sei es, die beklagten Personen zu "schikanieren". Es gehe nicht in erster Linie darum, den Prozess zu gewinnen – sondern Zeit, Geld und Energie der Beklagten zu binden. Auch seien die im Raum stehenden Schadenersatz-Forderungen oft übertrieben. Im Fall Murat stand ursprünglich eine Summe von 450.000 Euro im Raum. Eine Summe, die eine Privatperson ruinieren kann.
Für Valérie Murat jedenfalls ist der Rechtsstreit noch lange nicht erledigt. Sie will gegen das Urteil in die Berufung gehen. Auf Unterstützung kann sie allerdings auch zählen: Das Umweltinstitut hat zusammen mit fünf Mitgliedern des EU-Parlaments und 43 weiteren Organisationen aus ganz Europa eine Solidaritätserklärung unterzeichnet.