Unter den toten Vögeln sind geschützte Arten
Vogelkot an der Fassade, vor der Haustür oder auf der Terrasse sind für viele ein Graus. Immer häufiger kommt deswegen in Deutschland die sogenannte Vogelabwehrpaste zum Einsatz, die den unerwünschten gefiederten Besuch davon abhalten soll, sich auf Dachrinnen oder Geländern niederzulassen.
Doch die farblose Paste wird zum tödlichen Kleber. Lassen sich Vögel auf bestrichenen Stellen nieder, verkleben ihre Krallen. Putzen sich die Vögel danach das Gefieder, verkleben auch ihre Flügel und die Tiere sind flugunfähig. Werden die betroffenen Tiere nicht von Fressfeinden entdeckt, verhungern sie qualvoll.
Der NABU in Sachsen widmet sich dem Thema bereits seit geraumer Zeit und vermutet, dass einzelne Schädlingsbekämpfungsfirmen die silikonartige Paste einsetzen. Laut Angaben des dort ansässigen NABU haben Mitarbeiter seit 2015 allein in Leipzig insgesamt 30 flugunfähige und 23 tote Vögel gefunden, deren Gefieder mit der Paste verklebt gewesen sei. Unter den toten Tieren seien auch geschützte Vogelarten wie der Haussperling oder der Hausrotschwanz gewesen.

Auch für Insekten ist die Vogelabwehrpaste eine Gefahr
"Die Vogelabwehrpaste führt dazu, dass sich nicht nur Tauben, sondern auch andere besonders geschützte Wildvögel bei Berührung ihre Füße und ihr Gefieder so sehr verkleben, dass sie flugunfähig werden. Im schlimmsten Fall sterben sie daran, weil sie wehrlos und an der Fortbewegung gehindert sind. Sie werden leichter Opfer des Straßenverkehrs oder verhungern", erklärt Karsten Peterlein vom NABU Leipzig.
Besonders für sehr kleine Vögel wie Zaunkönig oder Meisen, aber auch Insekten wird die Abwehrpaste zu einer großen Gefahr, denn sie können sich nur schwer überhaupt wieder befreien und bleiben oftmals vor Ort kleben und sterben.

Die Vogelabwehrpaste gilt als tierschutzwidrig
Hersteller der Vogelabwehrpaste, die ganz einfach im Internet bestellt werden kann, vermarkten sie als harmlos. Nach Auffassung des NABU Leipzig ist ihre Verwendung jedoch rechtswidrig: Laut Tierschutzgesetz sei es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist. Auch das Bundesnaturschutzgesetz verbiete den Einsatz von Klebstoffen sowie das Schädigen oder Töten von Vögeln.
Auch nach Angaben des Veterinäramts sei die Paste zwar im Handel erhältlich, ihre Verwendung gelte jedoch als tierschutzwidrig und sei verboten. Der NABU bittet darum, Stellen mit der Paste oder daran verendete Vögel telefonisch der Wildvogelhilfe des NABU Leipzig (01577 32 52 706) oder direkt online zu melden.