Bereits seit Jahrtausenden helfen Verhöre bei der Aufklärung von Verbrechen. Schon für den ersten überlieferten Mordprozess der Geschichte, der um 1900 v. Chr. im heutigen Irak stattfindet, befragt ein Ermittler offenbar Zeugen: Und wohl auch aufgrund ihrer Aussagen verurteilt das Gericht die Beschuldigten, die einen Priester getötet haben sollen.
Doch Ablauf und Bedeutung der Verhöre unterscheiden sich je nach Ort und Epoche. Im antiken Griechenland etwa sowie in der Römischen Republik befragen die Anwälte die Zeugen vor der Verhandlung und lassen deren Aussagen dann in ihre geschliffenen Vorträge einfließen öffentliche Gerichtsverhandlungen sind zu dieser Zeit in erster Linie rhetorische Leistungsschauen.
Erst in der römischen Kaiserzeit werden Zeugen zur Regel
In Rom kommt die Möglichkeit eines Verhörs während des Prozesses hinzu, bei dem der Klage führende Anwalt wie auch der Verteidiger des Beschuldigten die Zeugen befragen können, die die jeweilige Gegenseite berufen hat – aber nicht um ihnen die Wahrheit zu entlocken, sondern um sie unglaubwürdig zu machen, in Widersprüche zu verstricken und so die Mehrheit der Richter – meist angesehene Bürger, die als Geschworene das Urteil fällen – für sich zu gewinnen.
Erst in der römischen Kaiserzeit wird es zur Regel, dass unparteiische staatliche Ermittler auch Zeugen vernehmen, die nicht im Interesse einer Seite aussagen.
Im Mittelalter beginnt dann die Inquisition – der Verfolgungsapparat der Kirche, der Jagd auf Abweichler macht –, systematisch Beweise zu sammeln und damit Verdächtige zu Geständnissen zu drängen. Die Glaubenswächter setzen nicht mehr auf „Gottesurteile“, wie sie vielerorts bei Strafprozessen üblich waren: Angeklagte mussten etwa glühende Eisenstücke tragen – und wessen Verbrennungen binnen drei Tagen auf dem Wege der Heilung waren, der erhielt einen Freispruch.
Die Inquisitoren indes vernehmen angebliche Ketzer oft stundenlang, fragen nach Namen, Wohnorten, Daten von Treffen, sodass die Spur von einem Verdächtigen zum nächsten führt. Sie sind Ermittler, Ankläger und Richter zugleich. Die Geistlichen lassen Vorgeladene auch foltern, häufiger aber wenden sie gewaltfreie Verhörtechniken und Tricks aus eigens verfassten Handbüchern an. Beispielsweise haben sie Dokumente vor sich liegen und blättern immer wieder darin, damit der Beschuldigte glaubt, die Fragenden wüssten bereits alles über ihn, jedes Leugnen sei vergebens.

Mit ihren methodischen, faktenorientierten Ermittlungen geht die Inquisition durchaus fortschrittlich vor – und übt etwa in Deutschland großen Einfluss auf die weltliche Justiz aus: Auch hier können Richter bald von sich aus Anklage erheben, sie führen selbst Verhöre, prüfen Beweise; Gottesurteile werden abgeschafft.
Stattdessen braucht es für einen Schuldspruch nun ein Geständnis oder die belastenden Aussagen mindestens zweier Zeugen. Allerdings können die Geständnisse noch lange mit Gewalt erzwungen werden – trotz des Risikos, dass sich Unschuldige zu falschen Vorwürfen bekennen, nur um den Schmerzen zu entrinnen. Erst nach und nach verbieten ab dem 17. Jahrhundert die Länder der westlichen Welt die Folter.
Ab den 1920er Jahren kommen Lügendetektoren zum Einsatz
Fortan müssen Ermittler Verdächtigen Auskünfte entlocken, ohne ihnen körperliche Qualen zu bereiten. Eine Aufgabe, bei der mancherorts eine umstrittene Erfindung helfen soll: Seit den 1920er Jahren setzen vor allem US-amerikanische Behörden sogenannte Lügendetektoren ein.
Die Geräte messen, wie sich etwa die Herzfrequenz oder die elektrische Leitfähigkeit der Haut während einer Befragung verändern – und können anhand solcher Daten angeblich feststellen, ob jemand schwindelt oder nicht.
In Deutschland und vielen anderen Staaten hingegen dürfen sie zur Strafverfolgung nicht verwendet werden. Denn nachweislich urteilen die Detektoren oft falsch – eine Maschine, die wirklich die Wahrheit messen kann, ist bis heute nicht erfunden.