Zur Organisation einer Pflege haben Arbeitnehmer Anspruch auf maximal zehn freie Arbeitstage. Die Pflegestützpunkte der Bundesländer und die großen Wohlfahrtsverbände bieten Beratungen zu Hilfsangeboten in der Region und Leistungen der Pflegekasse an.
Unterstützung aus der Pflegekasse kann gezahlt werden, sobald ein Pflegegrad bei der Kasse beantragt wird. Dieser wird bei einer Untersuchung durch einen Gutachter festgestellt und reicht von „Grad 1“ für geringen Unterstützungsbedarf bis zu „Grad 5“ für Menschen, die rund um die Uhr die Anwesenheit einer Pflegekraft benötigen. Welche finanziellen Leistungen gewährt werden, ist zudem abhängig davon, wie und wo die Pflege erfolgt.
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegen möchte, kann dafür Hilfen in Anspruch nehmen: So kann eine Wohnberatung klären, welche Umbauten für einen sicheren Alltag sinnvoll sind. Auch Kurse, die Angehörigen Fachwissen über die Versorgung von Pflegebedürftigen vermitteln, werden finanziert.
Krankenkassen geben Überblick zu ambulanten Pflegediensten
Wertvolle Unterstützung für die Pflege zu Hause bieten ambulante Pflegedienste, die bei der Körperpflege, Ernährung, Behandlung und Mobilisierung helfen. Einen Überblick über Dienste in der Umgebung verschaffen die Pflegefinder der Krankenkassen im Internet, etwa der Pflegenavigator oder der Pflegelotse.
Wer Angehörige rund um die Uhr zu Hause betreut, kommt nicht selten an die Grenzen seiner Kräfte. Viele beschäftigen daher Haushalts-, Betreuungs- oder Pflegekräfte, die meist aus Osteuropa stammen. Üblich sind drei Modelle:
- Beim Entsendemodell wird ein Vertrag mit einer Firma im Ausland abgeschlossen, vermittelt meist über eine Agentur. Der Arbeitgeber im Ausland entsendet dann für bis zu zwei Jahre eine Betreuungskraft.
- Ausländische Fachkräfte aus EU-Staaten können zudem als Selbstständige arbeiten und direkt mit den Angehörigen in Deutschland abrechnen. Dies führt bei längerer Beschäftigung aber oft zu einer verbotenen Scheinselbstständigkeit.
- Beim Arbeitgebermodell stellt der Angehörige die Betreuungskraft selbst als Arbeitgeber ein, es gilt deutsches Tarif- und Arbeitsrecht. Unterstützung hierbei bieten unter anderem die Sozialverbände Caritas und Diakonie an.
Je nach Modell betragen die Kosten meist 1500 bis über 3000 Euro im Monat zuzüglich Unterkunft und Essen. Eine hilfreiche Broschüre mit Beispielrechnungen zu den Modellen findet sich im Onlineshop der Verbraucherzentrale.
Das richtige Pflegeheim zu finden, braucht Zeit
Soll der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim betreut werden, sind Anforderungen wie die Lage und Ausstattung des Heims, die Kosten sowie die Angebote für Versorgung und Freizeit zu bedenken. Kriterien hierfür bietet etwa die Pflegeheim-Checkliste der „Weißen Liste“. Pflegeheime in der Umgebung lassen sich über die Pflegefinder der Krankenkassen finden. Dort sind auch die Prüfergebnisse der Medizinischen Dienste der Krankenkassen einsehbar.
Kommt ein Pflegeheim in die engere Wahl, sollten Angehörige das Heim wiederholt zum Mittagessen oder Kaffeetrinken besuchen – so gewinnen sie einen Eindruck von der Atmosphäre. Zusätzlich sollte ein Termin vereinbart werden, bei dem mit der Heimleitung, dem Personal und möglichst auch den Bewohnern gesprochen werden kann.
Heime ermöglichen Pflege auf Probe
Den besten Eindruck gewinnt aber, wer in einem Heim für einige Tage zur Probe wohnt. Viele Heime ermöglichen dies mittlerweile. Alternativ können zu Hause betreute Pflegebedürftige meist auch im Rahmen einer Kurzzeitpflege für eine oder mehrere Wochen in ein Heim einziehen und herausfinden, ob sie sich dort wohlfühlen.
Detaillierte Informationen für die Organisation einer Pflege bieten die empfehlenswerten Ratgeber der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „Pflegefall – was tun?“ oder der Stiftung Warentest „Schnelle Hilfe im Pflegefall“.