
Einchecken, Koffer im Zimmer abstellen und schnell noch mal eben online nachsehen, wo es heute Abend hingehen soll: WLAN ist ja kostenlos, heißt es auf der Website des Hotels. Wenn es dann trotzdem nicht funktioniert, fehlte vermutlich der Hinweis, dass es freien Zugang ins Internet zwar gibt – aber nur in der Lobby. Und obwohl das gebührenfreie Surfen im Netz für die meisten Reisenden zum Hotelzimmer gehören sollte wie Bett und Dusche, bieten es nur etwa 73 Prozent aller deutschen Hotels an, so eine Studie der Hotelsuchmaschine Kayak.
Damit ist Deutschland europäisches Schlusslicht. Weit abgeschlagen hinter Spitzenreiter Rumänien mit 99 Prozent und Estland, wo der kostenlose Zugang zum Internet sogar als Grundrecht verankert worden ist. Der Bundesgerichtshof urteilte zwar, dass der Internetzugang in Deutschland seit Jahren zur Lebensgrundlage gehört. Wenn das im Hotel nicht zu gelten scheint, liegt das an einer bisher unklaren Rechtslage und der "Störerhaftung", die im Ausland unbekannt ist: Deutsche Hotels können dafür haftbar gemacht werden, wenn über eine Internetverbindung, die sie zur Verfügung stellen, Gäste rechtswidrig handeln – indem sie illegal Datenmengen downloaden, Musik oder auch pornografisches Material. Bisher.
Ein Referentenentwurf, der demnächst im Bundestag diskutiert werden soll, ehe er Gesetz wird, will das nun ändern. Er sieht vor, dass Hotels – wie bereits Provider wie die Telekom – von der Störerhaftung ausgenommen werden. Sie stellen den Internetzugang zu Verfügung, mehr nicht. Dafür müssen sie den Zugang sichern (etwa über ein Passwort) und die Gäste mit einem Klick oder auf einem Formular bestätigen, nicht Verbotenes zu tun.

Hinzu kommt, dass es in der Rechtsprechung in den letzten Jahren vermehrt Urteile zugunsten von Hotels gegeben hat – und auch die Abmahnindustrie inzwischen schlechtere Karten hat. In der Vergangenheit drohten Hotelbesitzern – als "Mitstörern" – nämlich teure Abmahnungen (vor allem aus der Musikindustrie) in einer Höhe von bis zu 1000 Euro.
Doch seit 2013 regelt ein Gesetz, dass Abmahnungen zumindest gegen natürliche Personen immer dort zum Prozess führen, wo auch ihr Wohnsitz ist – und nicht vor Gerichten, die als besonders abmahnungsfreundlich gelten. "Dadurch ist es für die Abmahnindustrie zumindest schwerer geworden", sagt Stefan Dinnendahl, Geschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Ist die Störerhaftung einmal aus dem Weg geräumt, bleibt für das jeweilige Hotel noch zu entscheiden, ob es WLAN kostenlos oder gegen Gebühr anbietet. Die Kosten (etwa für viele Router in einem größeren Haus oder Software) holt sich das Hotel unter Umständen vom Gast zurück: InternetBenutzung auf dem Zimmer kann deshalb richtig teuer werden, mit bis zu 20 Euro am Tag. Ausgerechnet Luxushotels kassieren am meisten: das Berliner "Ritz Carlton" knapp 20 Euro, ebenso das "Hilton Düsseldorf".
Und warum nicht einfach einen Hotspot im Hotel einrichten, wie es große deutsche Flughäfen machen? Hier ist kostenloses WLAN inzwischen Standard (siehe Tabelle). Die Störerhaftung entfällt, weil direkt zu Providern verlinkt wird – der Flughafen Frankfurt ist dazu eine Kooperation mit der Telekom eingegangen und zahlt dafür. Nicht jedes Hotel kann da finanziell mithalten.
Und das kleine Café an der Ecke? Stellt deshalb oft das eigene Netz zur Verfügung – weil man guten Service bieten will und hofft, dass das Vertrauen nicht für üppige Download-Sessions missbraucht wird.
Airports mit unbegrenztem WLAN in Deutschland:
Frankfurt, Köln/Bonn, Memmingen, München und Münster/Osnabrück