Ein Ferienhaus galt lange als Ort, den man vorrangig mit Mama, Papa und einer mitgebrachten Mettwurst betrat. Doch die Urlaubsform mit dem leicht spießigen Ruf hat sich längst modernisiert und liegt im Trend. Während Ende der Siebzigerjahre bis zu 15 Prozent der Deutschen Urlaub im Ferienhaus machten, übernachten inzwischen rund 30 Prozent im Zuhause auf Zeit.
Nicht nur die Steigerungsquoten überraschen, auch das Angebot. Es reicht von der modern ausgestatteten Großstadt-Wohnung, die deutlich günstiger ist als ein Hotelzimmer, zum luxuriösen Landhaus mit Pool, Boot und Koch zu etwa 4000 Euro pro Woche.
Der Markt für Ferienhäuser ist gigantisch, und er floriert. Selbst im Krisenjahr 2009 mussten die Vermieter von Ferienhäusern kaum Einbußen hinnehmen, einige Portale verzeichneten sogar einen Zuwachs von mehr als 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das ist für uns Urlauber eigentlich keine gute Nachricht. Geht es den Vermietern gut, weil die Nachfrage hoch ist, diktieren sie die Modalitäten und die Preise. Und so sollte man in diesem Jahr nicht mit Preisnachlässen rechnen.
Im Gegenteil. Wer jetzt noch kein Ferienhaus gebucht hat, sollte davon ausgehen, nicht ohne weiteres eins zu finden. Denn mag sich der Markt auch modernisiert haben, der Ferienhausgast ist gezwungenermaßen ein altmodischer Frühbucher, denn er weiß, im April wollen viele Urlauber das Superhaus auf Fünen mit Sauna und Meerblick für die Sommerferien haben, und deshalb sichert er sich schon im Februar sein Castle.
WAS ALSO TUN, WENN MAN JETZT NOCH ein Ferienhaus buchen will? Als erstes den Markt verstehen. Es gibt drei Klassen von Ferienhaus-Anbietern: Veranstalter wie TUI und Wolters; Vermittler wie Novasol und Dansommer und Portale wie fewo-direkt.de und casamundo.de. In der Regel vermieten letztere preisgünstiger. Nachteil: Sollte mit dem Ferienhaus etwas nicht stimmen, klärt man die Probleme mit dem Hausbesitzer (siehe Interview unten).
Als SPÄTBUCHER sollte man bei den großen Anbietern sein Glück versuchen – je mehr Kunden, desto mehr Storno-Fälle gibt es. Auch wenn alle ständig das Gegenteil beschwören, es gibt noch LAST-MINUTE-Ferienhäuser. So findet man etwa auf der Novasol- Website (eine Woche vor Anreise) Kurzfristangebote wie das Fünf-Sterne-Haus in Dänemark zu 628 Euro statt 739 Euro – Ersparnis fast 20 Prozent.
Kontaktieren Sie REGIONALE FREMDENVERKEHRSÄMTER. Die sind zwar häufig klein, und online kann man dort nicht reservieren, aber die Mitarbeiter wissen, wo noch etwas frei ist. Gerade in GROSSSTÄDTEN sind Ferienwohnungen preisgünstig, in Paris: www.all-paris-apartments.com , in Barcelona: www.oh-barcelona.com , in Lissabon: www.lisbonapartments.com .
Wer mit FAMILIE reist, kann bei Anbietern wie fewo-direkt.de Häuser nach der Kategorie "Kinder willkommen" filtern. Lesen Sie vor der Buchung die BEWERTUNGEN anderer Urlauber. Auch wenn die nicht immer aussagekräftig sind, entlarvt ein Kommentar eine Mogelpackung.
GOOGELN Sie das Haus. Vielleicht erscheint es auf anderen Websites mit anderen Fotos, ist billiger oder teurer. Und vielleicht zeigt die Satellitenbilddarstellung das nahe Kraftwerk
Ihr Recht im Ferienhaus:
Was, wenn etwas mit dem Haus nicht stimmt? Antwort weiß Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg:
GEO Saison: Wen kann ich zur Verantwortung ziehen für den Fall, dass im Ferien haus etwas nicht stimmt?
Sabine Fischer-Volk: Wenn Sie über einen Veranstalter buchen, etwa Novasol oder Dancenter, gilt das Pauschalreiserecht, es haftet der Veranstalter. Schließen Sie einen Vertrag mit dem Eigentümer, gilt Mietrecht.
Was bedeutet das für den Mieter?
Für einen Vertrag mit einem Eigentümer etwa in Spanien gilt spanisches Recht. Wenn Sie Ansprüche geltend machen wollen, müssen Sie in Spanien klagen. Das kann teuer werden.
Hilft in solchen Fällen eine Rechtsschutzversicherung?
Nicht immer. Die Policen sind sehr unterschiedlich.
Was raten Sie? Man kann versuchen, im Vertrag deutsches Recht zu vereinbaren. Dann gilt in Streitfragen der Wohnort des deutschen Gastes als Gerichtsstand. Ob der Vertragspartner darauf eingeht, ist allerdings fraglich. Wer langfristig bucht, sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Was tun, wenn das Haus nicht der Beschreibung entspricht?
Am besten nimmt man die Katalog- oder Internet- Seite mit. Mängel reklamiert man vor Ort und bittet um Abhilfe. Sie müssen dem Vertragspartner die Chance geben, einen Ersatz zu beschaffen. Machen Sie Beweisfotos, lassen Sie sich Missstände von Zeugen bestätigen. Dokumentieren Sie, wann Sie reklamiert haben und wie darauf reagiert wurde. Falls die Mängel erheblich sind – Kleinigkeiten genügen nicht – und kein Ersatz angeboten wird, können Sie nur abreisen und klagen.
Wer zahlt, wenn im Ferienhaus etwas zu Bruch geht, etwa der Fernseher?
Falls es ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist, etwa Geschirr, muss der Vermieter das hinnehmen. Das gilt auch für einen defekten Fernseher Wie verhindert man, dass einem ein Schaden untergejubelt wird? Sehen Sie sich bei der Ankunft das Haus genau an. Falls etwas nicht stimmt, melden Sie es sofort Ihrem Ansprechpartner, etwa dem Hausmeister oder dem Besitzer selbst. Sollte man Ihnen einen Schaden unterstellen, heißt es ruhig bleiben: Denn nicht der Gast muss sich rechtfertigen, sondern der Eigentü mer muss beweisen, dass Sie dafür verantwortlich sind.